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Erg.Bed.für die Landwirtschaft-plus-Versicherung (LP-98) (LP-98)
Rahmen der Sturmversicherung nur soweit sie im Dach in-
tegriert sind) einschließlich deren Glasabdeckung (auch im Rahmen der Sturmversicherung)
- Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen [...] Arbeitsmaschinen und Geräte samt Zubehör, Handmaschinen, Werkzeuge,
KFZ-Anhänger und deren Zubehör, elektrische Anlagen der Landwirtschaft soweit diese nicht
Gebäudebestandteil [...] Nachfolgende Sachen sind nur dann Gegenstand des Versicherungsvertrages, wenn dies beson-
ders vereinbart wurde und diese auf der Polizze angeführt sind:
1.1.6.1. Zugmaschinen und selbstfahrende
Versicherungsbedingungen für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge - 2006 (VBZV2006)
g mit der OBERÖSTERREICHISCHEN
Versicherung AG abschließt.
Versicherte Person ist jene Person, deren Leben versichert ist.
Bezugsberechtigter (Begünstigter) ist die Person, die für den Empfang der Leistung
ALHB1995 (ALHB1995)
Besitzergrei-
fung oder widerrechtlichen Kontrolle von Luftfahrzeugen bzw. Luftfahrtgeräten oder deren Be-
satzungen (einschließlich des Versuches solcher Besitzergreifungen oder Kontrolle) durch [...] Gefahr oder der Verhütung einer Erhöhung der
Gefahr dem Versicherer gegenüber zu erfüllen sind und deren Verletzung im Zeitpunkt des
Versicherungsfalles die Freiheit des Versicherers von der Verpflichtung [...] in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befinden.
2. Als Obliegenheit, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des Versi-
cherer von der Verpflichtung
ALHB98 (ALHB98)
widerrechtlichen Kontrolle von Luftfahrzeugen , Luftfahrtgeräten bzw. Flugmodellen
oder deren Besatzungen (einschließlich des Versuches solcher Besitzergreifungen oder Kon-
trolle) [...] Gefahr oder der Verhütung einer Erhöhung der
Gefahr dem Versicherer gegenüber zu erfüllen sind und deren Verletzung im Zeitpunkt des
Versicherungsfalles die Freiheit des Versicherers von der Verpflichtung [...] in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befinden.
2. Als Obliegenheit, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des Versi-
cherer von der Verpflichtung
UPB-95 (UPB-95)
Punkt A.4.1. zu den Baubestandteilen,
sofern sie nicht gewerblichen Zwecken dienen und sich deren Ausschluß nicht vertraglich ergibt.
Vorsorgeversicherung für Gebäude:
Die Vorsorgeversicherung [...] einen im Schadenfall nötig werdenden Abbruch stehenge-
bliebener Teile versicherter Sachen und deren Abführung bis zur nächsten geeigneten und gestat-
teten Ablagerungsstätte zu verstehen.
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