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Schäden an Kundenfahrzeugen - Abholdienst (AH3427.12) (AH3427.19)
Abschlepp-, Pannen-, und Transportdienste;
- Überstellungsfahrten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abholen u.
Zustellen zum Kunden stehen;
- Luftfahrzeuge;
- Fah
Beschlagnahme-Klausel (TRBESCH)
Maßnahmen aufgrund des Zustandes der versicherten Güter;
2.2. infolge gerichtlicher Verfügungen im Zusammenhang mit einem Zivilrechtsverfahren;
2.3. entstanden durch die natürliche Beschaffenheit der Güter
ImRecht Landwirtschaft (RS2000.18)
(Artikel 17.2.1. bis 2.5. ARB) für alle betrieblich genutzten
Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, die im Eigentum des Versicherungsnehmers
(bzw. des versicherten Betriebes) stehen, von [...] 30.1. ARB)
2. Für die Dienstnehmer und die im Betrieb mittätigen Familienmitglieder (im
Zusammenhang mit der Tätigkeit für den versicherten Betrieb):
2.1. Lenker-Rechtsschutz (Artikel 18.2.1. bis [...] in ihrer Eigenschaft
als Lenker von betrieblich genutzten Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern, die nicht
in ihrem Eigentum stehen, nicht von ihnen gehalten werden, nicht auf sie zugelassen
Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIUB2007.2)
auf Unfälle (Artikel 7) in ursächlichem Zusammenhang mit dem Lenken,
Benutzen, Behandeln, dem Be- und Entladen sowie dem Einweisen des Kraftfahrzeuges oder Anhängers.
Unfälle beim Ein- und Aussteigen sind [...] über das
Fahrzeug Verfügungsberechtigten in oder auf dem Fahrzeug befinden oder im ursächlichen Zusammenhang
mit ihrer Beförderung im Rahmen des Artikel 2 tätig werden.
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Artikel 2
Was [...] Unruhen, Kriegsereignissen, Verfügungen von hoher Hand und Erdbeben
unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen;
1.4. die durch den Einfluss ionisierender Strahlen im Sinne des Strahlenschutzgesetzes vom
ImRecht Landwirtschaft (RS2000.20)
(Artikel 17.2.1. bis 2.5. ARB) für alle betrieblich genutzten
Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, die im Eigentum des Versicherungsnehmers
(bzw. des versicherten Betriebes) stehen, von [...] ARB)
2. Für die Dienstnehmer und die im Betrieb mittätigen Familienmitglieder (im
Zusammenhang mit der Tätigkeit für den versicherten Betrieb):
2.1. Lenker-Rechtsschutz (Artikel 18.2.1. bis [...] in ihrer Eigenschaft
als Lenker von betrieblich genutzten Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern, die nicht
in ihrem Eigentum stehen, nicht von ihnen gehalten werden, nicht auf sie zugelassen