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Klausel für den Ausschluss von Cyber- und Blackoutschäden sowie den optionalen Wiedereinschluss von Cyberschäden in der Transportversicherung (TRCyBl)
Deckungserweiterungen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende2.
Ursachen Sachschäden, Vermögensschäden, Haftung, Kosten, Aufwendungen oder
mittelbare Schäden soweit sie [...] iterungen.
Vom Versicherungsschutz stets ausgeschlossen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende2.
Ursachen Sachschäden, Vermögensschäden, Haftung, Kosten, Aufwendungen oder
mittelbare Schäden eingetreten
Haushaltversicherung (ABH2001)
rungspflicht
3.1. Dem Versicherer ist nach Möglichkeit jede Untersuchung über die Ursache und Höhe des
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Schadens und über den Umfang seiner Entschädigungsleistung zu gestatten [...] die zwar während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes eingetreten
sind, deren Ursache jedoch in die Zeit vor Abschluß des Versicherungsvertrages fällt, sind
nur gedeckt, wenn [...] ehmer oder dem Versicherten bis zum Abschluß des
Versicherungsvertrages von der Ursache, die zu dem Schadenereignis geführt hat, nichts
bekannt war.
2. Bei einem
Schutzengel Unfall (KS1501.24)
re sind beim Versicherer auf Verlangen folgende Unterlagen einzureichen:
- eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Verletzung,
- ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person g
Raiffeisen Unfall Plus Leistungen (RP1601.24)
re sind beim Versicherer auf Verlangen folgende Unterlagen einzureichen:
- eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Verletzung,
- ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person g
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABH2001.2)
rungspflicht
3.1. Dem Versicherer ist nach Möglichkeit jede Untersuchung über die Ursache und Höhe des
- 6 -
Schadens und über den Umfang seiner Entschädigungsleistung zu gestatten [...] die zwar während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes eingetreten
sind, deren Ursache jedoch in die Zeit vor Abschluß des Versicherungsvertrages fällt, sind
nur gedeckt, wenn [...] ehmer oder dem Versicherten bis zum Abschluß des
Versicherungsvertrages von der Ursache, die zu dem Schadenereignis geführt hat, nichts
bekannt war.
2. Bei einem