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Bedingungen für die Risikozusatzversicherung - 2013.1 (VBRISZ2013.1)
36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherte Person
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsjahr
ist die vereinbarte Versicherungsperiode. Das Versich [...] hlung geltend gemacht werden.
(2) Die Höhe der Rente ist abhängig vom Alter jener Person, von deren Leben die Rentenzahlung
abhängt, bei Rentenbeginn und von den zu diesem Zeitpunkt gültigen tariflichen
Bedingungen für die Risikozusatzversicherung - 2013 (VBRISZ2013)
36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherte Person
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsjahr
ist die vereinbarte Versicherungsperiode. Das Versich [...] hlung geltend gemacht werden.
(2) Die Höhe der Rente ist abhängig vom Alter jener Person, von deren Leben die Rentenzahlung
abhängt, bei Rentenbeginn und von den zu diesem Zeitpunkt gültigen tariflichen
USP-BH95 (USP-BH95)
Punkt A.4.1. zu den Baubestandteilen,
sofern sie nicht gewerblichen Zwecken dienen und sich deren Ausschluß nicht vertraglich ergibt.
Vorsorgeversicherung für Gebäude:
Die Vorsorgeversicherung [...] einen im Schadenfall nötig werdenden Abbruch stehenge-
bliebener Teile versicherter Sachen und deren Abführung bis zur nächsten geeigneten und gestat-
teten Ablagerungsstätte zu verstehen.
E [...] Bau- und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungsgrundstück von den ausführenden Hand-
werkern, deren Angestellten oder Arbeitern Sicherheitsvorschriften wider Wissen und Willen des Ver-
sicherungsnehmers
USP-B95.1 (USP-B95.1)
Punkt A.4.1. zu den Baubestandteilen,
sofern sie nicht gewerblichen Zwecken dienen und sich deren Ausschluß nicht vertraglich ergibt.
Vorsorgeversicherung für Gebäude:
Die Vorsorgeversicherung [...] einen im Schadenfall nötig werdenden Abbruch stehenge-
bliebener Teile versicherter Sachen und deren Abführung bis zur nächsten geeigneten und gestat-
teten Ablagerungsstätte zu verstehen.
E [...] Bau- und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungsgrundstück von den ausführenden Hand-
werkern, deren Angestellten oder Arbeitern Sicherheitsvorschriften wider Wissen und Willen des Ver-
sicherungsnehmers
USP-B95 (USP-B95)
Punkt A.4.1. zu den Baubestandteilen,
sofern sie nicht gewerblichen Zwecken dienen und sich deren Ausschluß nicht vertraglich ergibt.
Vorsorgeversicherung für Gebäude:
Die Vorsorgeversicherung [...] einen im Schadenfall nötig werdenden Abbruch stehenge-
bliebener Teile versicherter Sachen und deren Abführung bis zur nächsten geeigneten und gestat-
teten Ablagerungsstätte zu verstehen.
E [...] Bau- und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungsgrundstück von den ausführenden Hand-
werkern, deren Angestellten oder Arbeitern Sicherheitsvorschriften wider Wissen und Willen des Ver-
sicherungsnehmers