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Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2011 (AUVB2011)
beteiligten Personen
Art. 25: Form der Erklärungen
Art. 26: Anwendbares Recht
Art. 27: Rententafel
ANHANG: AUSZUG AUS DEM VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ
Begriffsbestimmungen:
Sprachliche Gleichbehandlung [...] Höchstgrenzen. Voraussetzung für den Sofortschutz
ist, dass alle mit dem Vertragsabschluß verbundenen Risikofragen wahrheitsgetreu und vollständig mit
nein beantwortet wurden.
Sofortschutz besteht jedenfalls [...] Tatbestandsmerkmal ist;
5. die unmittelbar oder mittelbar mit Kriegsereignissen jeder Art zusammenhängen;
6. durch innere Unruhen, wenn die versicherte Person daran auf Seiten der Unruhestifter
ImRecht Landwirtschaft (RS2000.21)
(Artikel 17.2.1. bis 2.5. ARB) für alle betrieblich genutzten
Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, die im Eigentum des Versicherungsnehmers
(bzw. des versicherten Betriebes) stehen, von [...] ARB)
2. Für die Dienstnehmer und die im Betrieb mittätigen Familienmitglieder (im
Zusammenhang mit der Tätigkeit für den versicherten Betrieb):
2.1. Lenker-Rechtsschutz (Artikel 18.2.1. bis [...] in ihrer Eigenschaft
als Lenker von betrieblich genutzten Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern, die nicht
in ihrem Eigentum stehen, nicht von ihnen gehalten werden, nicht auf sie zugelassen
Deckungspaket (AH815.1) (AH815.1) (AH815.1)
Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung von Verträgen;
9.4.08 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing-
oder ähnlichen wirtsc [...] Kassen-
führung sowie aus Untreue und Unterschlagung;
9.4.09 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung;
9.4.10 Abhandenkommen von [...] und Fahrzeugzubehör;
19.3.3 Fahrzeuginhalt und Fahrzeugladung. Wasserfahrzeuge auf Bootsanhängern gelten nicht als
Fahrzeugladung.
19.4 Der Versicherungsnehmer ist - bei sonstiger
Immobilientreuhänder, Gebäudeverwalter (VH010) (VH010)
tsraum-)Vermittlung
die Vermittlung von Rechtsgeschäften (zB Mietverträgen, auch im Zusammenhang mit
einem Wohnungstausch) über Wohnungen, Wohn- und Geschäftsräume. Nicht versichert
Passagierhaftpflichtversicherung (LH001) (LH001)
deren Tätigkeit mit
dem Betrieb des Luftfahrzeuges oder Luftfahrtgerätes in ursächlichem Zusammenhang
steht.
Personenschäden sind die Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung