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Von Fachfirma errichtete Schwimmbadabdeckungen / Schwimmbadüberdachungen (St5127.18)
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Im Besonderen verweisen wir auf die Einhaltung der Obliegenheiten im Schadensfall gemäß
Artikel 6 Punkt 1.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB.
Nicht versichert gelten Planen, Folien und nicht
Von Fachfirma errichtete Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen (St1127.15)
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Im Besonderen verweisen wir auf die Einhaltung der Obliegenheiten im Schadensfall gemäß
Artikel 6 Punkt 1.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB.
Nicht versichert gelten Planen, Folien und nicht
Allg.Bedingungen f.Versicherungen gegen Leitungswasserschäden (AWB98) (AWB98)
Artikel 4 Örtliche Geltung der Versicherung
Artikel 5 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Schadenfall
Artikel 6 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall
Artikel 7 Vers [...] Erfolgt die Entfernung auf
Dauer, so erlischt insoweit der Versicherungsvertrag.
Art. 5
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Schadenfall
1. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet [...] jedoch geeignete Maßnahmen gegen
Frostschäden zu treffen.
3. Die vorstehenden Obliegenheiten gelten als vereinbarte Sicherheitsvorschriften gemäß Art. 3
ABS. Ihre Verletzung führt
Versicherungsbedingungen der lebenslangen Ablebensversicherung (Begräbniskostenvorsorge) - 2011.1 (VBLLAB2011.1)
§ 16 Aufsichtsbehörde
Der Versicherer und der diesem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Tarif unterliegen der Kontrolle
und Aufsicht durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), 1090 Wien, Ot [...] "Rückkaufswerte und prämienfreie Leistungen" sowie sonstiger Anlagen, der dem Vertrag
zugrunde liegende Tarif und die Versicherungsbedingungen.
§ 15 Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt
Versicherungsbedingungen der Pflegerentenzusatzversicherung - 2004 (VBPRZ2004)
hiedenheiten verfahren (Ärztekommission)?
(1) Im Fall von Meinungsverschiedenheiten über das Vorliegen, den Fortbestand oder den Wegfall der
Voraussetzungen eines Versicherungsfalles (Pflegebedürftigkeit [...] Rückkaufswert der
Hauptversicherung ermitteln wir nach Maßgabe der der Hauptversicherung zugrunde liegenden
Versicherungsbedingungen.
(5) Ist der Versicherungsfall aus der Zusatzversicherung bereits e