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USP-G95 (USP-G95)
Sparte
als eigener Vertrag gilt.
Bei Wegfall von Versicherungsverträgen bzw. Risken, aus welchem Grund auch immer, gilt für die ver-
bleibenden Versicherungsverträge bzw. Risken der jeweils geltende [...] vereinbarten Deckungsumfanges.
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 95)
Allgemeine Bedingungen für [...] USP-B95
2.2. Wertanpassung nach dem Baukostenindex
1. Die Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage erhöht oder vermindert sich jährlich bei
Hauptfälligkeit der Prämie um den Prozentsatz
DaHeim-Superschutz (DHS-97)
DHS-97
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGS-
BEDINGUNGEN ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS95), im folgenden kurz ABS
- [...] Wertanpassung nach dem Verbraucherpreisindex (VPI):
2.2.1. Die Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage erhöht bzw. vermindert sich jährlich
bei Hauptfälligkeit der Prämie um den Prozentsatz
Fahrzeuge, selbstf. Arbeitsmasch. ohne Kennz. Erstrisiko, Neuwert (Fe3013.12)
Anhänger ohne behördliches Kennzeichen"
am Versicherungsort ist gemäß Art 1.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen
Bedingung Fe3022 der Betriebseinrichtung zugehörig und deren Versicherungswert [...] ausgewiesen und versichert ist, gilt diese auch außerhalb des Versicherungsortes bzw. des
Versicherungsgrundstückes im nachstehend definierten örtlichen Geltungsbereich in ruhendem
oder fahrendem Zustand [...] ausgeschlossen.
Örtlicher Geltungsbereich:
Europa im geografischen Sinn außerhalb des Versicherungsgrundstückes.
Versicherungsschutz wird nicht gewährt für:
Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtver
Witterungsniederschläge Inhalt (St3014.12)
Sachen
Als versicherte Sache gelten:
- die Betriebseinrichtung gemäß Art. 1.2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen
Bedingung St3016, sofern diese im Rahmen dieser Sturmversicherung als v [...] versicherte Sache
angeführt ist
- die Waren und Vorräte gemäß Art. 1.3 der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen
Bedingung St3016, sofern diese im Rahmen dieser Sturmversicherung als versicherte
Raiffeisen Plus Leistungen Wohnen (RP1401.20)
vereinbarten
Versicherungsbeginn (nach Artikel 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABKSS) nach einer
Wartefrist von zwei Wochen.
Ist aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse und eines drohenden Schn [...] (RP1401.20)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Raiffeisen Plus Leistungen (ABRP) Anwendung.
Gesetzesstellen [...] versicherten Räumlichkeiten
Ist nach einem Notfall die Bewachung der versicherten Räumlichkeiten aufgrund
sicherheitsbehördlicher Standards notwendig, übernimmt der Versicherer die Kosten der
Bewachung