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USP-B95 (USP-B95)
UNTERNEHMENSSCHUTZ-PLUS-VERSICHERUNG 1995
FÜR DEN BETRIEB (USP-B95)
Die USP-B95 ist eine Bündelversicherung von mindestens 6 Versicherungsverträgen (Feuer-, Feuer-Be-
triebsunterbrechungs-,
USP-B95.1 (USP-B95.1)
UNTERNEHMENSSCHUTZ-PLUS-VERSICHERUNG 1995
FÜR DEN BETRIEB (USP-B95.1)
Die USP-B95 ist eine Bündelversicherung von mindestens 6 Versicherungsverträgen (Feuer-, Feuer-Be-
triebsunterbrechungs-,
Schäden an zur Verfügung gestellten Sachen (AH352) (AH352)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH352
FEUER- UND WASSERWEHREN, RETTUNGSKORPS;
SCHÄDEN AN ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN SACHEN
1. Die besondere Vereinbarung
Schäden an zur Verfügung gestellten Sachen (AH453) (AH453)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH453
FEUER- UND WASSERWEHREN, RETTUNGSKORPS;
SCHÄDEN AN ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN SACHEN
1. Die besondere Vereinbarung
Erweiterte Deckung für Fahrzeuge mit landwirtschaftlicher Verwendung (KH1041.13)
KFZ-HAFTPFLICHT - Erweiterte Deckung für
Fahrzeuge mit landwirtschaftlicher Verwendung - KH1041.13
Versicherungsschutz besteht für die Verwendung des versicherten Kraftfahrzeuges zur Ausübung
der La