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Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung (AVBV) für Vermögensschäden (AVBV1950)
Gesundheitsschädigung von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung,
Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen körperlicher Sachen) sind, noch sich aus solchen Schäden
herleiten. Als körperliche Sachen gelten [...] sonstigen Schriftstücken und für die Sachbearbeitung
in Betracht kommenden Akten sowie aus dem Abhandenkommen von Wechseln ist in die Versicherung einge-
schlossen.
II. Im Rahmen des versicherten [...] gestiftet, so gilt im Zweifel der Verstoß als an dem Tage
begangen, an welchem die versäumte Handlung spätestens hätte vorgenommen werden müssen, um den Ein-
tritt des Schadens abzuwenden.
Art. 3
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten (AEVB) Fassung 2009.1 (AEVB2009.1)
Revolution, Aufstand, Meuterei, Aufruhr, militärischer Besetzung,
Invasion, Terror, Verfügung von Hoher Hand sowie Wegnahme oder Beschlagnahme seitens irgendeiner Macht
oder Behörde.
1.4 durch Erdbeben, [...] durch Fehler oder Mängel, die bei Abschluss der Versicherung oder vor Eintritt des Schadenfalles
vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer, der in leitender Stellung für die Betriebsführung oder
für den [...] Personen bekannt waren oder bekannt sein
mussten;
1.6 durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des Versicherungsnehmers,
der in leitender Stellung für die Betriebsführung
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten (AEVB2009) (AEVB2009)
Revolution, Aufstand, Meuterei, Aufruhr, militärischer Besetzung,
Invasion, Terror, Verfügung von Hoher Hand sowie Wegnahme oder Beschlagnahme seitens irgendeiner Macht
oder Behörde.
1.4 durch Erdbeben, [...] durch Fehler oder Mängel, die bei Abschluss der Versicherung oder vor Eintritt des Schadenfalles
vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer, der in leitender Stellung für die Betriebsführung oder
für den [...] Personen bekannt waren oder bekannt sein
mussten;
1.6 durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des Versicherungsnehmers,
der in leitender Stellung für die Betriebsführung
ImOrt Premium Gemeinderechtsschutz (RS3004.22)
polizeilichen Verfolgungs-
handlung.
3.2. In Erweiterung von Artikel 19.2.4. ARB besteht im Rahmen der Leistungen gemäß Artikel
19.2.3. ARB bei Handlungen und Unterlassungen, die nur bei [...] Begehung
strafbar sind, ebenfalls rückwirkend bereits ab der ersten polizeilichen Verfolgungshandlung
Versicherungsschutz, wenn eine endgültige Einstellung des Verfahrens oder ein
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Kunstausstellungen (TRKA-08)
und Abhandenkommen ganzer Kolli, Teildiebstahl und Raub mitversichert.
Während der gesamten Versicherungsdauer sind die Gefahren von Bruch und Beschädigungc.
durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter [...] Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder bei Verdacht aufb.
sonstige strafbare Handlungen ist unverzüglich Anzeige bei der zuständigen
Sicherheitsbehörde zu erstatten und dem Versicherer