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STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Gebäude (St3003.22)
ungen oder daran
angeschlossenen Einrichtungen in die Gebäude eindringt.
3.3. Grundwasseranstieg
Ein Grundwasseranstieg im Sinne dieser Versicherungsbedingungen ist ein durch
außergewöhnliche und/oder [...] Schäden durch Holzfäule, Vermorschung oder Schwammbildung;3.
Schäden durch Grundwasser bei denen der Anstieg des Grundwasserspiegels auf4.
geologische Ursachen oder künstliche Eingriffe des Menschen (insbesondere [...] Schäden
infolge allmählichem, nicht witterungsbedingtem Ansteigen des Grundwasserniveaus;
Schäden an den versicherten Sachen durch Grundwasser, sofern Baubestandteile5.
(Fundamente, Keller und dergleichen) des
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Inhalt (St3005.24)
ungen oder daran
angeschlossenen Einrichtungen in die Gebäude eindringt.
3.3. Grundwasseranstieg
Ein Grundwasseranstieg im Sinne dieser Versicherungsbedingungen ist ein durch
außergewöhnliche und/oder [...] Schäden durch Holzfäule, Vermorschung oder Schwammbildung;3.
Schäden durch Grundwasser bei denen der Anstieg des Grundwasserspiegels auf4.
geologische Ursachen oder künstliche Eingriffe des Menschen (insbesondere [...] Schäden
infolge allmählichem, nicht witterungsbedingtem Ansteigen des Grundwasserniveaus;
Schäden an den versicherten Sachen durch Grundwasser, sofern Baubestandteile5.
(Fundamente, Keller und dergleichen) des
Verzicht auf Einwand Obliegenheitsverletzung bei falscher Verwendungsbestimmung (KA1061.25)
G BEI FALSCHER
VERWENDUNGSBESTIMMUNG - KA1061.25
Ungeachtet sonstiger rechtlicher Konsequenzen aufgrund der Verwendung des Fahrzeuges mit
einer nicht zugelassenen Verwendungsbestimmung, verzichtet der [...] Artikel 7 Pkt. 1 („Vereinbarungen über die Verwendung des
Fahrzeuges einzuhalten“) der dem Vertrag zugrunde liegenden allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung.
Oberösterreichische
Verzicht auf Einwand Obliegenheitsverletzung bei falscher Verwendungsbestimmung (KH1061.25)
G BEI FALSCHER
VERWENDUNGSBESTIMMUNG - KH1061.25
Ungeachtet sonstiger rechtlicher Konsequenzen aufgrund der Verwendung des Fahrzeuges mit
einer nicht zugelassenen Verwendungsbestimmung, verzichtet der [...] Artikel 9 Pkt. 1.1 („Vereinbarungen über die Verwendung des
Fahrzeuges einzuhalten“) der dem Vertrag zugrunde liegenden allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Oberösterreichische
Raiffeisen Plus Leistungen Wohnen (RP1401.20)
vereinbarten
Versicherungsbeginn (nach Artikel 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABKSS) nach einer
Wartefrist von zwei Wochen.
Ist aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse und eines drohenden Schn [...] (RP1401.20)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Raiffeisen Plus Leistungen (ABRP) Anwendung.
Gesetzesstellen [...] versicherten Räumlichkeiten
Ist nach einem Notfall die Bewachung der versicherten Räumlichkeiten aufgrund
sicherheitsbehördlicher Standards notwendig, übernimmt der Versicherer die Kosten der
Bewachung