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Besondere Bedingungen für die Raiffeisen-Plus-Leistungen (RPL2015)
BESONDERE BEDINGUNG FÜR DIE
RAIFFEISEN-PLUS-LEISTUNGEN (RPL2015)
Allgemeiner Teil
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Raiffeisen-P
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1. Gekippte Fenster und Türen Gekippte Fenster und Türen gelten für einen Einbrecher als offen. Diese sind mit wenigen Handgriffen geöffnet und stellen damit keinerlei Hindernis für geübte Einbrecher
Gewerbe - ergänzende Klauseln (ImG002.22)
GEWERBE - ergänzende Klauseln - ImG002.22
Abschnitt A: Allgemein
Ergänzend zu nachstehenden Versicherungssparten:
Feuer- (F), Sturm- (St), Leitungswasser- (LW), Einbruch-Diebstahl- (ED), Glas (Gl),
Gewerbe - ergänzende Klauseln (ImG002.21)
GEWERBE - ergänzende Klauseln - ImG002.21
Abschnitt A: Allgemein
Ergänzend zu nachstehenden Versicherungssparten:
Feuer- (F), Sturm- (St), Leitungswasser- (LW), Einbruch-Diebstahl- (ED), Glas (Gl),
Allgemeine Bedingungen für Haushaltversicherungen (ABH89-95) (ABH89-95)
Fassung 1995
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR HAUSHALTVERSICHERUNGEN
(ABH)
Allgemeiner Teil
Auf