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Besondere Bedingungen für die Versicherung von schienengebundenen Fahrzeugen (TRKASKO-08)
TRANSPORT - Besondere Bedingungen für die Versicherung von
schienengebundenen Fahrzeugen - TRKASKO-08
1. Gegenstand der Versicherung
Gegenstand der Versicherung sind die in der Polizze genannten sc
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die indexgebundene Lebensversicherung gegen Einmalerlag mit externer Kapitalgarantie (nachrangige Anleihe "GDF14") - 2010 (VBINDEG2010)
Landesgericht Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherte Person
ist jene Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der [...] Gesundheit einer Vielzahl von Personen in so
ungewöhnlichem Ausmaß gefährden oder schädigen, dass zu deren Abwehr oder Bekämpfung der Einsatzes des
Katastrophenschutzes nötig ist.
d) durch die vorsätzliche [...] können sich während der Laufzeit der nachrangigen Anleihe sehr starke
Kursschwankungen ergeben, deren Schwankungsbreite sich erst gegen Ende der Laufzeit verringert.
Bei Steigerungen des Bewertungskurses
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die indexgebundene Lebensversicherung gegen Einmalerlag mit externer Kapitalgarantie (Anleihe "GDF13") - 2009 (VBINDEG2009)
Landesgericht Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherte Person
ist jene Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der [...] Gesundheit einer Vielzahl von Personen in so
ungewöhnlichem Ausmaß gefährden oder schädigen, dass zu deren Abwehr oder Bekämpfung der Einsatzes des
Katastrophenschutzes nötig ist.
d) durch die vorsätzliche
Versicherungsbedingungen der lebenslangen Ablebensversicherung (Begräbniskostenvorsorge) - 2011 (VBLLAB2011)
36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherte Person
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger [...] Gesundheit einer Vielzahl von Personen in so ungewöhnlichem
Ausmaß gefährden oder schädigen, dass zu deren Abwehr oder Bekämpfung der Einsatz des
Katastrophenschutzes nötig ist.
d) durch die vorsätzliche
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der Er- und Ablebensversicherungen - 2004 (GBERAB2004)
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung
der Er- und Ablebensversicherungen - 2004
§ 1 Wie entsteht der Gewinn?
Kapitalversicherungen auf den Todesfall sind in der Regel langjährige Versicherungs