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Bauherrnhaftpflichtversicherung (AH446.3) (AH446.3)
des Versicherungsschutzes gemäß Pkt. 1. nur dann und insoweit gedeckt, wenn durch diese
Ursachen das statische Gefüge des Bauwerkes so beeinträchtigt ist, dass die nach den
geltenden Normen
Bauherrnhaftpflichtversicherung (AH446) (AH446)
Rahmen des Versiche-
rungsschutzes gemäß Pkt. 1. nur dann und insoweit gedeckt, wenn durch diese Ursachen das stati-
sche Gefüge des Bauwerkes so beeinträchtigt ist, daß die nach den geltenden Normen
Bauherrnhaftpflicht (AH334) (AH334)
Rahmen des Versiche-
rungsschutzes gemäß Pkt. 1. nur dann und insoweit gedeckt, wenn durch diese Ursachen das stati-
sche Gefüge des Bauwerkes so beeinträchtigt ist, daß die nach den geltenden Normen
Bauherrnhaftpflichtversicherung (AH446.2)
des Versiche-
rungsschutzes gemäß Pkt. 1. nur dann und insoweit gedeckt, wenn durch diese Ursachen das stati-
sche Gefüge des Bauwerkes so beeinträchtigt ist, daß die nach den geltenden Normen
Allgemeine Bedingungen für die Informationsverlust- und Datenträger- Versicherung elektronischer Datenverarbeitungsanlagen (ADVBID95) (ADVBID-95)
Versicherer, soweit es ihm billigerweise zugemutet werden kann,
- jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang seiner Verpflich-
tung zur Leistung zu gestatten