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STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Inhalt (St3005.24)
ungen oder daran
angeschlossenen Einrichtungen in die Gebäude eindringt.
3.3. Grundwasseranstieg
Ein Grundwasseranstieg im Sinne dieser Versicherungsbedingungen ist ein durch
außergewöhnliche und/oder [...] Schäden durch Holzfäule, Vermorschung oder Schwammbildung;3.
Schäden durch Grundwasser bei denen der Anstieg des Grundwasserspiegels auf4.
geologische Ursachen oder künstliche Eingriffe des Menschen (insbesondere [...] Schäden
infolge allmählichem, nicht witterungsbedingtem Ansteigen des Grundwasserniveaus;
Schäden an den versicherten Sachen durch Grundwasser, sofern Baubestandteile5.
(Fundamente, Keller und dergleichen) des
USP-GL94.2 (USP-GL94.2)
Sparte als eigener Vertrag gilt.
Bei Wegfall von Versicherungsverträgen bzw. Risken, aus welchem Grund auch immer, gilt für die ver-
bleibenden Versicherungsverträge bzw. Risken der jeweils geltende [...] en Deckungsumfanges.
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungs-
bedingungen zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 95)
Allgemeine Bedingungen für [...] USP-BH95
2.2. Wertanpassung nach dem Baukostenindex
1. Die Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage erhöht oder vermindert sich jährlich bei
Hauptfälligkeit der Prämie um den Prozentsatz
Keine Einlagerung von Heu und Stroh (Fe2847.16)
stellt
eine Gefahrerhöhung im Sinne des Art. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABS dar und ist
dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Aufgrund Wegfalls der Bedingung entfällt dann der eingeräumte Nachlass
USP-BH95 (USP-BH95)
unter Erdniveau befindlichen Fundamenten oder Grundmauern und
tragenden Kellermauern zur Versicherung beantragt werden.
Fundamente oder Grundmauern sind diejenigen Baubestandteile, die bei [...] schriften bei Bau-, Umbau- und
Reparaturarbeiten auf dem Versicherungsgrundstück gelten, soweit sie durch zwingende technische
Gründe veranlaßt sind und bei ihrer Durchführung die gebotene erhöhte [...] ausdrücklicher Wunsch,
daß die neuen Bedingungen dem Vertrag zugrunde zu legen sind, gelten weiterhin die bisherigen Ver-
tragsgrundlagen.
3.1.10. REGIEZUSCHLAG - SCHADENBEHEBUNG DURCH EIGENES PERSONAL
Besondere Bedingungen zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Gemeindeorgane (AH3872.24)
AH3872.24
1. Gegenstand der Versicherung
1.1. Versicherungsschutz
Bestimmungen in den dem Vertrag zugrunde liegenden Organhaftpflicht-
Versicherungsbedingungen für Organe von Körperschaften öffentlichen [...] resultieren.
4.3. aus Verwaltungsstrafen, Vertragsstrafen und Entschädigungen mit Strafcharakter.
4.4. aufgrund von oder in ursächlichem Zusammenhang mit einer Umweltstörung.
Umweltstörung ist die Beeinträchtigung [...] Diese Versicherung kann jährlich von jedem Vertragspartner drei Monate vor der Hauptfälligkeit
des zugrunde liegenden Versicherungsvertrages in geschriebener Form gekündigt werden. Die
Kündigung hat keinen