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Bauherrnhaftpflicht (AH334) (AH334)
Rahmen des Versiche-
rungsschutzes gemäß Pkt. 1. nur dann und insoweit gedeckt, wenn durch diese Ursachen das stati-
sche Gefüge des Bauwerkes so beeinträchtigt ist, daß die nach den geltenden Normen
Bauherrnhaftpflichtversicherung (AH446) (AH446)
Rahmen des Versiche-
rungsschutzes gemäß Pkt. 1. nur dann und insoweit gedeckt, wenn durch diese Ursachen das stati-
sche Gefüge des Bauwerkes so beeinträchtigt ist, daß die nach den geltenden Normen
Bauherrnhaftpflichtversicherung (AH446.2)
des Versiche-
rungsschutzes gemäß Pkt. 1. nur dann und insoweit gedeckt, wenn durch diese Ursachen das stati-
sche Gefüge des Bauwerkes so beeinträchtigt ist, daß die nach den geltenden Normen
Bauherrnhaftpflichtversicherung (AH446.3) (AH446.3)
des Versicherungsschutzes gemäß Pkt. 1. nur dann und insoweit gedeckt, wenn durch diese
Ursachen das statische Gefüge des Bauwerkes so beeinträchtigt ist, dass die nach den
geltenden Normen
Bauherrnhaftpflichtversicherung (AH3846.12) (AH3846.12)
sind im Rahmen
dieses Versicherungsschutzes nur dann und insoweit gedeckt, wenn durch diese Ursachen
das statische Gefüge des Bauwerkes so beeinträchtigt ist, dass die nach den geltenden