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Bauherrnhaftpflichtversicherung (AH3846.12) (AH3846.12)
sind im Rahmen
dieses Versicherungsschutzes nur dann und insoweit gedeckt, wenn durch diese Ursachen
das statische Gefüge des Bauwerkes so beeinträchtigt ist, dass die nach den geltenden
ZBW-LDW98 (ZBW-LDW98)
Hagel, Frost, an-
dauernde Nässe oder Trockenheit, Mehltau, Rost, Insekten oder durch andere Ursachen herbeige-
führt worden ist.
3.3. Der Preis für Saatgut wird nur für solche Erntefrüchte
ZBSt-LDW98 (ZBSt-LDW98)
Hagel, Frost, an-
dauernde Nässe oder Trockenheit, Mehltau, Rost, Insekten oder durch andere Ursachen herbeige-
führt worden ist.
3.3. Der Preis für Saatgut wird nur für solche Erntefrüchte
Allgemeine Bedingungen für die Informationsverlust- und Datenträger-Versicherung elektronischer Datenverarbeitungsanlagen (ADVBID) (ADVBID)
hat dem Versicherer, soweit es ihm billigerweise zugemutet werden kann,
- jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den
Umfang seiner Verpflichtung zur Leistung zu gestatten,
- jede
Allgemeine Bedingungen für dieBU-Versicherung zusätzlicher Gefahren(AECBU2014) (AECBU2014)
t
3.1. Dem Versicherer und dessen Sachverständigen ist nach Möglichkeit jede Untersuchung über
Ursache, Umfang und Dauer der Betriebsunterbrechung, sowie über die Höhe des
Unterbrechungsschadens und der [...] (nach Berücksichtigung der Unterversicherung).
3. Alle Schadenereignisse, die aus ein und derselben Ursache im zeitlichen Zusammenhang
innerhalb von 72 Stunden eintreten, gelten im Sinne der Bestimmungen der