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Progression 300 Kollektivunfallversicherung (U1012.300)
erung (AUVB), wobei zur Bemessung der
Versicherungsleistung die einfache Versicherungssumme herangezogen wird.
Artikel 18, Pkt. 2. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wird wie [...] Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (es gelten
die AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung) wird ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad
Rohbau-Unfall prämienfrei (ZHRU)
Unfallversicherung (AUVB)in der in der jeweils
gültigen Polizze angeführten Fassung mit folgender Abänderung:
Eine Invaliditätsleistung gemäß Artikel 7 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird erst
dann
Unfallrente lebenslang (U936)
Abweichend von Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallversicherung (AUVB) wird Folgendes vereinbart:
Führt der Unfall zu einer Dauerinvalidität von mindestens 35%, wird [...] ngen im Invaliditätsfall bleiben für die Unfallrente
unberücksichtigt.
Artikel 18, Pkt. 2 der AUVB wird wie folgt geändert: Haben Krankheiten oder Gebrechen, die schon vor
dem Unfall bestanden haben
Modell Basisschutz 300 (U934)
ung (AUVB), wobei zur Bemessung der
Versicherungsleistung die einfache Versicherungssumme herangezogen wird.
Artikel 18, Pkt. 2. der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wird [...] Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (es gelten
die AUVB in der in der jeweils gültigen Polizze angeführten Fassung) wird ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad
Unfallrente lebenslang (U936.1)
Abweichend von Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallversicherung (AUVB) wird Folgendes vereinbart:
Führt der Unfall zu einer Dauerinvalidität von mindestens 35%, wird [...] ngen im Invaliditätsfall bleiben für die Unfallrente
unberücksichtigt.
Artikel 18, Pkt. 2 der AUVB wird wie folgt geändert: Haben Krankheiten oder Gebrechen, die schon vor
dem Unfall bestanden haben