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Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung von (AHTB1975)befugten Technischen Büros (AHTB1975)
infolge bewußten Zuwiderhandelns gegen für seine beruflichen Tätigkeiten geltende
Gesetze, Verordnungen oder behörliche Vorschriften, sowie infolge bewussten
Zuwiderhandelns gegen Anweisungen [...] Personen, die für ihn handeln, entstehen,
3.1.3 jenen Teilen von unbeweglichen Sachen, an denen der Versicherungsnehmer oder die
Personen, die für ihn handeln, unmittelbar eine Bearbeitung [...] zurückzuführen, so gilt im Zweifel der Verstoß als an
dem Tage begangen, an dem die versäumte Handlung spätestens hätte vorgenommen
werden müssen, um den Eintritt des Schadens abzuwenden.
3.
AHBA 1970 (AHBA1970)
bewussten Zuwiderhandelns gegen für seine beruflichen Tätigkeiten geltende
Gesetze, Verordnungen oder behördliche Vorschriften, sowie infolge bewussten
Zuwiderhandelns gegen Anweisungen [...] die Personen, die für ihn handeln, entstehen,
3.1.3 jenen Teilen von unbeweglichen Sachen, an denen der Versicherungsnehmer oder die
Personen, die für ihn handeln, unmittelbar eine Bearbeitung [...] zurückzuführen, so gilt im Zweifel der Verstoß als
an dem Tage begangen, an dem die versäumte Handlung spätestens hätte vorgenommen
werden müssen, um den Eintritt des Schadens abzuwenden.
3.
Allgemeine Bedingungen für die Informationsverlust- und Datenträger-Versicherung elektronischer Anlagen und Geräte (AEVBID2015.1)
Revolution, Aufstand, Meuterei, Aufruhr, militärischer
Besetzung, Invasion, Terror, Verfügung von Hoher Hand sowie Wegnahme oder Beschlagnahme
seitens irgendeiner Macht oder Behörde.
1.4 durch Erdbeben, Eruption [...] durch Fehler oder Mängel, die bei Abschluss der Versicherung oder vor Eintritt des
Schadenfalles vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer, der in leitender Stellung für die
Betriebsführung oder für den [...] Personen bekannt
waren oder bekannt sein mussten;
1.6 durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des
Versicherungsnehmers, der in leitender Stellung für die Betriebsführung
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2013.1)
en ab der ersten Verfolgungshandlung
2.2.3.1. wegen fahrlässiger strafbarer Handlungen oder Unterlassungen unabhängig vom Ausgang des
Verfahrens ab der ersten Verfolgungshandlung;
2.2.3.2. wegen [...] wegen vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen rückwirkend ab der ersten
Verfolgungshandlung nur dann, wenn die Handlung oder Unterlassung auch bei fahrlässiger Begehung
strafbar ist und eine [...] Kriegsereignissen jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller Gewalthandlungen
von Staaten und aller Gewalthandlungen politischer oder terroristischer Organisationen, inneren
Unruhen, Gewa
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2016)
fahrlässiger strafbarer Handlungen oder Unterlassungen unabhängig vom
Ausgang des Verfahrens ab der ersten Verfolgungshandlung;
2.2.3.2. wegen vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen [...] wegen fahrlässiger strafbarer Handlungen und Unterlassungen unabhängig
vom Ausgang des Verfahrens;
2.2.1.2. bei Anklage wegen vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen rückwirkend [...] und Vertretungshandlungen sowie einen allfälligen
Pauschalkostenersatz bis 0,4 % der Versicherungssumme nur dann, wenn dem
Versicherungsnehmer fahrlässige strafbare Handlungen vorgeworfen