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Allgemeine Bedingungen für die Luftfahrt-Unfallversicherung (ALUB98)
75. Lebensjahr bereits vollendet, tritt anstelle der Ka-
pitalzahlung eine nach der vereinbarten Rententafel unter Zugrundelegung des vom Versicherten am
Unfallstag vollendeten Lebensjahres zu [...] Invalidität
kann der Verischerer nicht zurückverlangen.
3. Für Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres werden im Rahmen der Versicherungssumme nur die
aufgewendeten angemessenen Begräbniskosten
Allgemeine Bedingungen für die Insassen-Unfallversicherung (IUB1993) (IUB1993)
Berufes zugemutet
werden kann.
2.5 Hat der Versicherte am Unfallstag bereits das 70. Lebensjahr vollendet oder besteht die dau-
ernde Invalidität in einer Nervenerkrankung oder Geis [...] en Rententafel unter Zugrundelegung des vom Versicher-
ten am Unfallstag vollendeten Lebensjahres zu bemessende Rente.
Barwert dieser Rente ist jener Betrag, der bei Kapitalszahlung
Allgemeine Bedingungen für die Insassenunfallversicherung (IUB93) (IUB93)
Berufes zugemutet
werden kann.
2.5 Hat der Versicherte am Unfallstag bereits das 70. Lebensjahr vollendet oder besteht die dau-
ernde Invalidität in einer Nervenerkrankung oder Geis [...] en Rententafel unter Zugrundelegung des vom Versicher-
ten am Unfallstag vollendeten Lebensjahres zu bemessende Rente.
Barwert dieser Rente ist jener Betrag, der bei Kapitalszahlung
ZuHaus-Grundschutz (ZHG-09)
Hausangestellten oder gegen einen im gemeinsamen Haushalt lebenden Fami-
lienangehörigen (auch Lebensgefährten) richtet.
Dieser Regreßverzicht gilt nur dann, wenn der Ersatzpflichtige den Schaden weder [...] des/der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versiche-
rungsnehmer lebenden Ehegatten(in) oder Lebensgefährten(in).
3.3.2. Indirekte Blitzschäden
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind auch Schäden
ZuHaus-Komfortschutz (ZHK-08)
Hausangestellten oder gegen einen im gemeinsamen Haushalt lebenden Fami-
lienangehörigen (auch Lebensgefährten) richtet.
Dieser Regreßverzicht gilt nur dann, wenn der Ersatzpflichtige den Schaden weder [...] des/der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungs-
nehmer lebenden Ehegatten(in) oder Lebensgefährten(in).
3.4.2. Indirekte Blitzschäden
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind auch Schäden