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AmHof - Haftpflicht Premium (AH2832.22)
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfanges der dem Vertrag
zugrunde liegenden AHVB und des Abschnittes A der EHVB auch auf Schadenersatzver-
pflichtungen
1. aus der Tierhaltung [...] mit Strafcharakter (wie zB
Pönalen) und sonstige reine Vermögensschäden.
10.3. Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß den
Voraussetzungen und [...] als Bauherr
aus der Durchführung von Abbruch-, Bau-, Reparatur- und Grabarbeiten an der
versicherten Liegenschaft, wenn die Gesamtkosten des Bauvorhabens unter Einrechnung
etwaiger Eigenleistungen EUR 500
ZuHaus-Eigenheim (ZHE-2010)
e,
- Sachen, die einer Ablieferungspflicht nach tierkörperverwertungsrechtlichen Bestimmungen
unterliegen,
- kontaminiertes Erdreich
anfallen bzw. anfällt, wie diese(s) zu behandeln und/oder zu deponieren [...] oder Sachen, die einer Ablieferungspflicht nach
tierkörperverwertungsrechtlichen Bestimmungen unterliegen, im Sinn des
Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), BGBl. I Nr. 102/2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 54/2008 [...] die Oberösterreichische Versicherung AG in einem
Schadenfall an den versicherten Gebäuden BEI VORLIEGEN ALLER NACHSTEHENDEN
VORAUSSETZUNGEN auf den Einwand der Unterversicherung:
5.1. Bewertung der
ZuHaus-Objektschutz (ZHO-2010)
e,
- Sachen, die einer Ablieferungspflicht nach tierkörperverwertungsrechtlichen Bestimmungen
unterliegen,
- kontaminiertes Erdreich
anfallen bzw. anfällt, wie diese(s) zu behandeln und/oder zu deponieren [...] oder Sachen, die einer Ablieferungspflicht nach
tierkörperverwertungsrechtlichen Bestimmungen unterliegen, im Sinn des
Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), BGBl. I Nr. 102/2002 in der Fassung BGBl I Nr. 54/2008 [...] die Oberösterreichische Versicherung-AG in einem
Schadenfall an den versicherten Gebäuden BEI VORLIEGEN ALLER NACHSTEHENDEN
VORAUSSETZUNGEN auf den Einwand der Unterversicherung:
5.1. Bewertung der
Kollektivunfallversicherung für Vereine (UN1052.16)
zugrunde liegenden AUVB bezieht sich der
Versicherungsschutz nicht auf Unfälle des Versicherten als Fluggast.
6. Die Bestimmungen des Art.6, Pkt 3 und des Art. 12 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
in
Unfall-Schmerzensgeld (UN1012.15)
Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB).
Für das Unfall-Schmerzensgeld gilt insbesondere auch Art. 21, Pkt 2.6 der dem Vertrag
zugrundeliegenden AUVB (Vorlage