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Besondere Bedingungen für die Versicherung von rollendem Material (BKM84-03)
Fahrzeuge.
2. Umfang der Haftung
Grundlage bilden die AÖTB in der jeweils gültigen Fassung. In deren Ergänzung bzw. Abänderung
deckt die Versicherung Schäden entstanden durch
Unfall des Fahrzeuges, [...] Reparatur oder für die Erneuerung von Teilen des Fahrzeuges werden
Abzüge "neu für alt" vorgenommen, deren Höhe sich nach dem Alter und der Abnützung der
versicherten Sache richtet, mindestens jedoch:
2,5
Wertanpassung Gebäude und Einrichtung (WA.1)
BESONDERE BEDINGUNG WA.1
WERTANPASSUNG DER VERSICHERUNGSSUMMEN VON GEBÄUDEN
UND BETRIEBSEINRICHTUNGEN
1. Die Versicherungssummen für Gebäude entsprechen dem Neubauwert auf Basis der Baukosten
zum
Fahrzeuge, selbstf. Arbeitsmaschinen, Anhänger, Vollwert (Fe3026.22)
der dem Vertrag zugrunde liegenden
Besonderen Bedigung Fe3022 der Betriebseinrichtung zugehörig und deren Versicherungswert in
der Versicherungssumme für kaufm. techn. Betriebseinrichtung berücksichtigt.
Fahrzeuge, selbstf. Arbeitsmaschinen, Anhänger, Erstrisiko (Fe3027.22)
der dem Vertrag zugrunde liegenden
Besonderen Bedigung Fe3022 der Betriebseinrichtung zugehörig und deren Versicherungswert in
der Versicherungssumme für kaufm. techn. Betriebseinrichtung berücksichtigt.
USP-H95.1 (USP-H95.1)
UNTERNEHMENSSCHUTZ-PLUS-VERSICHERUNG 1995 FÜR
DEN BETRIEB - HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (USP-H95.1)
Die Unternehmensschutz-Plus-Versicherung 1995 für den Betrieb - Haftpflichtversicherung gilt nur