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Rollläden, Außenjalousien, Außenraffstores (DH1720.22)
und/oder Außenraffstores
1.1. In Erweiterung des Artikel 1 Punkt 1.2.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD zählen im
Eigentum des Versicherungsnehmers stehende Rollläden, Außenjalousien und/oder
Au [...] Beeinträchtigungen (Eindellungen durch Hagel) analog Artikel 1 Punkt 2 der dem
Vertrag zugrunde liegenden ABHD als mitversichert.
2.3. Werden die gemäß Punkt 1.1. versicherten Sachen aufgrund optischer
F908 (F908)
BESONDERE BEDINGUNG F908
ENDGÜLTIGE WERTERMITTLUNG
Die Versicherungssummen werden nach Vorliegen der Endabrechnungen bzw. nach Abschluß der Montagear-
beiten reguliert. Sollten die endgültigen
Allgemeine Bedingungen Keine-Sorgen-Schutzengel ZuHaus (KSZH2001) (KSZH2001)
Personen gegenüber Dritten mit Zahlung auf den Versicherer über.
Artikel 12
Obliegenheiten
1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles gemäß § 6 des
[...] rzug oder Vorliegen eines Risikoausschlusses gemäß
Artikel 7 kein Versicherungsschutz bestanden hat. Dies gilt auch, wenn der Versicherer wegen
Verletzung von Obliegenheiten gemäß Artikel [...] besteht.
2. Die mitversicherten Personen haften bei Vorliegen eines Risikoausschlusses sowie bei
Obliegenheitsverletzungen solidarisch mit dem Versicherungsnehmer für die Rückzahlung
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB2010)
Artikel 7
Was ist vor bzw. nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten ?
(Obliegenheiten)
1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung im Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers [...] Artikel 7 Was ist vor bzw. nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten ?
(Obliegenheiten)
Artikel 8 Was gilt im Fall einer Selbstbeteiligung ?
Artikel 9 Wann und unter welchen [...] Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn die
Verladeorte innerhalb des örtlichen Geltungsbereiches liegen. Sofern der Bestimmungsort außerhalb des
örtlichen Geltungsbereiches liegt, endet der Versicher
Versicherungsbedingungen der lebenslangen Ablebensversicherung (Begräbniskostenvorsorge) - 2012.1 (VBLLAB2012.1)
§ 16 Aufsichtsbehörde
Der Versicherer und der diesem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Tarif unterliegen der Kontrolle
und Aufsicht durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), 1090 Wien, Ot [...] "Rückkaufswerte und prämienfreie Leistungen" sowie sonstiger Anlagen, der dem Vertrag
zugrunde liegende Tarif und die Versicherungsbedingungen.
§ 15 Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt