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Deckungspaket (AH815) (AH815) (AH815)
Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung von Verträgen;
9.4.08 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing-
oder ähnlichen wirtsc [...] Kassen-
führung sowie aus Untreue und Unterschlagung;
9.4.09 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung;
9.4.10 Abhandenkommen von
Eingestellte Fahrzeuge von Beherbergungsgästen (AH436) (AH436)
AH436
FREMDENBEHERBERGUNG; KRAFTFAHRZEUGE, ANHÄNGER UND WASSERFAHRZEUGE
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Kraftfahrzeuge, Anhänger und Wasserfahrzeu-
ge, die gemäß Abschnitt [...] teilen und Fahrzeugzubehör;
4.3 Fahrzeuginhalt und Fahrzeugladung. Wasserfahrzeuge auf Bootsanhängern gelten nicht als Fahr-
zeugladung.
5. Die Versicherungssumme beträgt im Rahmen der
Eingestellte Fahrzeuge von Beherbergungsgästen (AH337) (AH337)
AH337
FREMDENBEHERBERGUNG; KRAFTFAHRZEUGE, ANHÄNGER UND WASSERFAHRZEUGE
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Kraftfahrzeuge, Anhänger und Wasserfahrzeu-
ge, die gemäß Abschnitt [...] teilen und Fahrzeugzubehör;
4.3 Fahrzeuginhalt und Fahrzeugladung. Wasserfahrzeuge auf Bootsanhängern gelten nicht als Fahr-
zeugladung.
5. Die Versicherungssumme beträgt im Rahmen der
Allgemeine Bedingungen für die KFZ-Haftpflichtversicherung (AKHB88-94) (AKHB88-94)
en durch das mit dem Anhänger beförderte gefährliche Gut, die mit dem
Betrieb des Zugfahrzeuges zusammenhängen, insoweit die vorgeschriebenen Versicherungssummen für An-
hänger, die zur Beförderung [...] übersteigen.
Anhänger
§ 20. (1) Die Versicherung von Anhängern umfaßt unbeschadet der §§ 17 Abs. 2 und 19 Abs. 2 nur die
Versicherungsfälle, die nicht mit dem Ziehen des Anhängers durch ein Kra [...] auch
dann unter die Versicherung des Omnibusanhängers, wenn das Schadenereignis mit dem Betrieb des Zug-
fahrzeuges zusammenhängt. Die Versicherung des Omnibusanhängers gilt soweit als für Rechnung des
Fremdenbeherbergung - Privatzimmervermietung (AH1001.15)
2. FREMDENBEHERBERGUNG; KRAFTFAHRZEUGE, ANHÄNGER UND
WASSERFAHRZEUGE
2.1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Kraftfahrzeuge, Anhänger und
Wasserfahrzeuge, die gemäß [...] KRAFT- UND WASSERFAHRZEUGE
1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nicht für Kraftfahrzeuge, Anhänger und
Wasserfahrzeuge.
1.2. Die Versicherung erstreckt sich abweichend von Art 7.10.2 [...] ilen und Fahrzeugzubehör;
- Fahrzeuginhalt und Fahrzeugladung. Wasserfahrzeuge auf Bootsanhängern gelten nicht
als Fahrzeugladung.
2.5. Die Versicherungssumme beträgt im Rahmen