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Schäden durch Terrorakte (AS5001.18)
sie überhaupt Gegenstand des Versicherungsvertrages sind - ohne Rücksicht
auf andere mitwirkende Ursachen oder Ereignisse, die zur gleichen Zeit oder in einer vom Schaden
abweichenden Reihenfolge stattfinden
Schäden durch Terrorakte (Einschluss) (Te002.04.1)
sie überhaupt Gegenstand des Versicherungsvertrages sind - ohne Rücksicht
auf andere mitwirkende Ursachen oder Ereignisse, die zur gleichen Zeit oder in einer vom Schaden
abweichenden Reihenfolge stattfinden
Schäden durch Terrorakte (Einschluss) (Fe3020.12)
sie überhaupt Gegenstand des Versicherungsvertrages sind - ohne Rücksicht
auf andere mitwirkende Ursachen oder Ereignisse, die zur gleichen Zeit oder in einer vom Schaden
abweichenden Reihenfolge stattfinden
Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (ABG2002)
Schadenaufklärungspflicht:
3.1. Dem Versicherer ist nach Möglichkeit jede Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens
und über den Umfang seiner Entschädigungsleistung zu gestatten.
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Sach und BU - TIG/EC/AR - ergänzende Klauseln (TIG002.14)
Betriebe bzw. Betriebsteile desselben Eigentümers,
gleichgültig, ob sie auf demselben oder auf verschiedenen, aber in der Polizze als
Betriebsstellen/Standorten bezeichneten Grundstücken liegen, sind mi