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Fremdenbeherbergung - Privatzimmervermietung (AH1001.15.18)
2. FREMDENBEHERBERGUNG; KRAFTFAHRZEUGE, ANHÄNGER UND
WASSERFAHRZEUGE
2.1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Kraftfahrzeuge, Anhänger und
Wasserfahrzeuge, die gemäß [...] KRAFT- UND WASSERFAHRZEUGE
1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nicht für Kraftfahrzeuge, Anhänger und
Wasserfahrzeuge.
1.2. Die Versicherung erstreckt sich abweichend von Art 7.10.2 [...] ilen und Fahrzeugzubehör;
- Fahrzeuginhalt und Fahrzeugladung. Wasserfahrzeuge auf Bootsanhängern gelten nicht
als Fahrzeugladung.
2.5. Die Versicherungssumme beträgt im Rahmen
KFZ-Reparaturbetriebe, Tätigkeit an Kundenfahrzeugen (AH3865.17) (AH3865.17)
denn als Folge der Servicehandlungen und/oder
Reparaturarbeiten;
5.2 Folgeschäden im Zusammenhang mit Chip- und/oder Motortuning;
5.3 Gewährleistungsansprüche, Vertragserfüllung;
Allgemeine Bedingung für die Maschinen-Betriebsunterbrechungs- versicherung (AMBUB70-95) (AMBUB77-95)
weist nach, daß der Schaden mit diesen Ereignissen we-
der unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht;
c) durch Fehler und Mängel, die bei Abschluß der Versicherung vorhanden waren und [...] soweit es nicht die Funktion der Kühlung, Kraftübertragung oder Isolierung
hat und im Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Schaden an der versicherten Maschine
selbst ersetzt werden [...] mit dem eigentlichen Fabrikations-, Handel- oder Gewerbebe-
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trieb nicht zusammenhängen, beispielsweise aus Kapital-, Spekulations- und Grundstückge-
schäften;
d)
Kraftfahrzeuge in ruhendem Zustand (Fe1128.21)
Versagen von Mess-, Regel- und
Sicherheitseinrichtungen, Überschlag, Überlastung und der damit in Zusammenhang stehenden
Wärmeentwicklung);
- Schäden an mobilen Ladeeinrichtungen und Ladekabeln von und für
Kraftfahrzeuge in ruhendem und fahrendem Zustand (Fe1127.21)
Versagen von Mess-, Regel- und
Sicherheitseinrichtungen, Überschlag, Überlastung und der damit in Zusammenhang stehenden
Wärmeentwicklung);
- Schäden an mobilen Ladeeinrichtungen und Ladekabeln von und für