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Allgemeine Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Sachversicherung (AECB2003) (AECB2003)
Schadenaufklärungspflicht
3.1. Dem Versicherer ist nach Möglichkeit jede Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens
und über den Umfang seiner Entschädigungsleistung zu gestatten.
3.2. Bei [...] Berücksichtigung der Unterversicherung).
3. Alle Schadenereignisse, die aus ein und derselben Ursache im zeitlichen Zusammenhang innerhalb von
72 Stunden eintreten, gelten im Sinne der Bestimmungen
ZL96 (ZL96)
Hagel, Frost, an-
dauernde Nässe oder Trockenheit, Mehltau, Rost, Insekten oder durch andere Ursachen herbeige-
führt worden ist.
5.3. Der Preis für Saagut wird nur für solche Erntefrüchte
ZBF-LDW96 (ZBF-LDW96)
Hagel, Frost, an-
dauernde Nässe oder Trockenheit, Mehltau, Rost, Insekten oder durch andere Ursachen herbeige-
führt worden ist.
5.3. Der Preis für Saatgut wird nur für solche Erntefrüchte
ZB0 (ZB0)
Überspannungen, vorschriftswidrige Überlastung oder andere mit dem
Betriebe zusammenhängende Ursachen hervorgerufen worden sein, gelten nicht als Sachschäden im
Sinne des Art. 1 (2) AFBUB, und
AmLand - Erweiterte Haftpflichtdeckung (AH833.2)
des
Versicherungsschutzes gemäß Pkt. 12. nur dann und insoweit gedeckt, wenn durch diese Ursachen
das statische Gefüge des Bauwerkes so beeinträchtigt ist, dass die nach den geltenden Normen