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Feuerwehren (UN1054.24)
und von der
Einsatzstelle zustoßen. Der Versicherungsschutz entfällt jedoch, wenn der Weg ohne
Zusammenhang mit der versicherten Betätigung unterbrochen oder verlängert wird, es sei denn,
dass die Unterbrechung
Kombinierter Rechtsschutz für Im Recht Privat (RS200) (RS200)
17.2.1. bis 2.5. ARB)für alle nicht betrieblich genutzten Motor-
fahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, die im Eigentum des Versicherungsnehmers und der mitver-
sicherten Personen (Pkt. 2 [...] Personen (Pkt. 2.1.) in ihrer Eigenschaft als Lenker von Motorfahrzeugen zu Lande so-
wie Anhängern, die jeweils nicht in ihrem Eigentum stehen, nicht von ihnen gehalten werden,
nicht auf [...] Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben).
3. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberufli-
chen Tätigkeit ist vom Versicherungsschutz au
Gemeinderechtsschutz ImOrt Premium (RS3004.16)
(Artikel 17.2.1. bis 2.5. ARB) für sämtliche Motorfahrzeuge zu Lande
oder zu Wasser sowie Anhänger, die im Eigentum der versicherten Gemeinde oder der
örtlichen Freiwilligen Feuerwehr(en) [...] ersönlichkeit haben (z.B. Bauhof, Müllabfuhr, Wasserver- und -entsorgungs-
anlagen) im Zusammenhang mit der Tätigkeit für diese Einrichtungen und Betriebe.
- Weiters erstreckt sich der Vers [...] Artikel 22.1.3. ARB auch auf die in Pkt. 2 genannten Personen, wenn der Versicherungsfall im
Zusammenhang mit der Tätigkeit für die Gemeinde oder die gemeindeeigenen Einrichtungen
und Betriebe
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (St1101.15)
Dachluken oder Türen.
2. Schäden durch Eindringen von Regen-, Schnee- und Schmelzwasser, sofern sie im
Zusammenhang mit Neu-, Zu-, Umbau-, oder Reparaturarbeiten am versicherten Gebäude und
Gebäudebestandteilen
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (DH1205.23)
oder Türen.
2.2. Schäden durch Eindringen von Regen-, Schnee- und Schmelzwasser, sofern sie im
Zusammenhang mit Neu-, Zu-, Umbau-, oder Reparaturarbeiten am versicherten Gebäude und
Gebäudebestandteilen