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USP-G94.3 (USP-G94.3)
Sparte
als eigener Vertrag gilt.
Bei Wegfall von Versicherungsverträgen bzw. Risken, aus welchem Grund auch immer, gilt für die ver-
bleibenden Versicherungsverträge bzw. Risken der jeweils geltende [...] en Deckungsumfanges.
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungs-
bedingungen zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 95)
Allgemeine Bedingungen für [...] USP-BH95
2.2. Wertanpassung nach dem Baukostenindex
1. Die Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage erhöht oder vermindert sich jährlich bei
Hauptfälligkeit der Prämie um den Prozentsatz
Schwimmbad-Absorberanlagen (LW1122.15)
SSER - Schwimmbad-Absorberanlagen - LW1122.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 7 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Schäden durch,
mit den Gebäuden fest verbundene, wasserführende Absorberanlagen [...] angeführten Laufmeteranzahl Rohrersatz zur tatsächlich
eingezogenen Rohrlänge ersetzt.
Für auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers freistehende Schwimmbad-Absorberanlagen
besteht Versicherungsschutz nur
Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Reise&Sport (KSSRS2016) (KSSRS2016)
Mitreisenden bis zum Verletztenrücktransport
Werden aufgrund eines Unfalles einer versicherten Person weitere Übernachtungen erforderlich, weil
diese aufgrund eines Verletztenrücktransportes iSd. Pkt. 2.7. [...]
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS) Anwendung.
Besonderer [...] Versicherungsschutz für maximal 10 Tage ab Verlassen des Wohnsitzes.
4. Fahrtkosten
Besteht aufgrund des gegenständlichen Versicherungsvertrages Anspruch auf Ersatz der Fahrtkosten,
werden folgende
Freischaden-Bonus Vereinbarung (KH1011.13)
- Freischaden-Bonus - KH1011.13
Dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag liegt ein Freischaden zugrunde.
Für Versicherungsfälle, für die der Versicherer eine Entschädigungsleistung zu seinen Lasten
erbracht [...] - Prämieneinstufung in der Bonusstufe 00 bis 05 im Zeitpunkt des - Schadeneintrittes beim
zugrundeliegenden Kfz-Haftpflichtvertrag.
- Das haftpflichtversicherte Fahrzeug ist ohne besondere Verwendung
Freischaden-Bonus im 1. Versicherungsjahr (KH1013.12) (KH1013.12)
1. Versicherungsjahr - KH1013.12
Dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag liegt ein Freischaden zugrunde.
Für Versicherungsfälle, für die der Versicherer eine Entschädigungsleistung zu seinen Lasten
erbracht [...] - Prämieneinstufung in der Bonusstufe 00 bis 05 im Zeitpunkt des Schadeneintrittes beim
zugrundeliegenden Kfz-Haftpflichtvertrag.
- Das haftpflichtversicherte Fahrzeug ist ohne besondere Verwendung