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Basisinformationsblatt Kinderpensionsvorsorge Start4Life 2022.1 (PIBLV20603.2022.1)
Produktinformationsblatt Kinderpensionsvorsorge Start4Life PIBLV20603.2022.1, 01.01.2023, wuech, Seite 3 von 3
[...] Märkten investiert. Alle Vermögenswerte zusammen bilden den sogenannten klassischen Deckungsstock.
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Um welche Art von Produkt handelt es sich?
Kinderpensionsvorsorge Start4Life
(Tarif 0603/22/0 [...] ormationsblatt Kinderpensionsvorsorge Start4Life PIBLV20603.2022.1, 01.01.2023, wuech, Seite 1 von 3
Performance-Szenarien
Minimum
Stressszenario
Jährliche Durchschnittsrendite
Pessimistisches
Kfz und Anhänger ruhend in Garagen (St1143.15)
Sturm - Kraftfahrzeuge und PKW-Anhänger in Garagen - St1143.15
Schäden an, in Garagen abgestellten Kraftfahrzeugen und PKW-Anhängern des
Versicherungsnehmers gelten bis zur Höhe der vereinbarten und
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB2007.2)
3. Als Obliegenheiten, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers von der Verpflichtung zur Leistung bewirkt (§ 6 Abs. 3 VersVG), werden bestimmt,
3.1. [...] en oder gerichtlichen
Verfahrens schriftlich mitzuteilen;
3.2. nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhaltes beizutragen;
3.3. dass der Versicherungsnehmer vor Beginn der Wiederinstandsetzung [...] ng ausbezahlt
und wann verjährt sie? (Fälligkeit der Versicherungsleistung und Verjährung)
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1. Die Versicherungsleistung wird zwei Wochen nach Abschluss der für ihre Feststellung notwendigen
Umweltstörung durch Störfälle (AH1003.15)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Umweltstörung durch Störfälle - AH1003.15
Versichert gelten Umweltstörungen durch Störfälle gemäß Artikel 6 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AHVB am versicherten Grundstück
Im Geschäft - Botenberaubungsversicherung IG-Bo-99 (IG-Bo-99)
ordnungsgemäßen Übernahme und endet mit der
ordnungsgemäßen Übergabe der Werte.
1.3. Als Boten oder Begleitpersonen dürfen nur geeignete Personen über 18 Jahre beauftragt
[...] fahrlässiges Verhalten der beauftragten Boten oder Begleitpersonen
herbeigeführt werden.
1.5. Sachschäden, die die beraubten Personen erleiden, sind im Rahmen der Verischerungssumme mit-