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Cross liability (AH3820.12) (AH3820.12)
den);
2.4 Sachschäden durch Umweltstörung (Art 6 AHVB)
2.5 Nachbesserungsbegleitschäden.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Sengschäden am Wohnungsinhalt (DH1106.15)
hingewiesen.
Nicht versichert sind darüber hinaus Schäden durch Zigaretten- und Tabakglut.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Eingestellte Tiere (AH5811.16)
unge-
wollt zu einer Gesundheitsschädigung führt oder den Tod des Tieres auslöst.
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Raubüberfallanlage (E159)
jährlich muß die Anlage durch die
Hersteller- oder Lieferfirma überprüft und gewartet werden.
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Jute- und Kokosspinnereien (FBU38) (FBU38)
gelten die allgemeinen Sicherheitsvorschriften für industrielle und gewerbliche
Anlagen.
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