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Neuwertklausel (CS4004.12)
der Wiederbeschaffungskosten (Neuwert),
wird in jedem Fall höchstens der Zeitwert ersetzt.
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Jute- und Kokosspinnereien (F38) (F38)
gelten die allgemeinen Sicherheitsvorschriften für industrielle und gewerbliche
Anlagen.
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Mühlen mit besonderen technischen Sicherheitsvorrichtungen F91 (F91)
Gefahrerhöhung im Sinne des Art. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung dar.
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Mühlen mit besonderen technischen Sicherheitsvorrichtungen (FBU91) (FBU91)
Gefahrerhöhung im Sinne des Art. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung dar.
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Repräsentanten (F1415)
vorstehend angeführten Personen der Partnerfirmen
sowie der jeweils zuständige Betriebsleiter.
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