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F1190 (F1190)
einzelner Stücke wird kein Ersatz geleistet.
Entschädigt wird nicht der Katalogwert, sondern der im Handel übliche Ankaufspreis.
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Ansprüche der gesetzlichen Vertreter aus Personenschäden (AH3845.12) (AH3845.12)
nsprüche der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers, sofern es sich um
Personenschäden handelt, die durch einen Umstand verursacht werden, für den der gesetzliche
Vertreter nicht persönlich v
Briefmarken-/Münzensammlungen (E107)
einzelner Stücke wird kein Ersatz
geleistet.
Entschädigt wird nicht der Katalogwert, sondern der im Handel übliche Ankaufspreis.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Zusatzbedingungen Schutzengel IT-Sicherheitspaket (KSIT3001.19)
tzes, außer jene, die durch Heilbehandlungen aufgrund eines
Versicherungsfalles veranlasst waren;
4. durch den Versuch oder die Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch die versicherte
Person [...] Cyber-Mobbing und
Cyber-Crime. Bei Cyber-Mobbing handelt es sich z.B. um Verunglimpfungen in sozialen
Netzwerken durch andere Teilnehmer. Bei Cyber-Crime handelt es sich insbesondere um Betrug
im Internet wie [...] oder grob fahrlässiges Verhalten durch die versicherte Person. Dem Vorsatz
wird gleichgehalten eine Handlung oder Unterlassung, bei welcher der Schadeneintritt mit
Wahrscheinlichkeit erwartet werden muss,
Schäden an Kundenfahrzeugen - Brand, Explosion (AH3426.12) (AH3426.12)
durch Brand, Blitzschlag oder Explosion an
Fahrzeugen, die der Versicherungsnehmer oder die für ihn handelnden Personen in Verwahrung
genommen haben, sei es auch im Zuge der Verwahrung als Nebenverpflichtung