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Unfall-Schmerzensgeld (UN1012.15)
dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB).
Für das Unfall-Schmerzensgeld gilt insbesondere auch Art. 21, Pkt 2.6 der dem Vertrag
zugrundeliegenden AUVB (Vorlage
Basisinformationsblatt KEPLER Mix Ausgewogen (T) 20.02.2025 (BBAT0000722590.1123)
Fonds und erhöhen den Wert der Anteile.
Die Anteilinhaber können –vorbehaltlich einer Aussetzung aufgrund außergewöhnlicher Umstände –auf täglicher Basis die Rücknahme der Anteile
bei der Depotbank zum [...] beispielhaften Anlagebetrag und verschiedene mögliche Anlagezeiträume.
Wir haben folgende Annahme zugrunde gelegt:
• Im ersten Jahr würden Sie den angelegten Betrag zurückerhalten (0 % Jahresrendite) [...] en
1,58 % des Werts der Anlage pro Jahr. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung
auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten des letzten Jahres.
158,00 EUR
Transaktionskosten 0,03 % des Werts
Markisen, Rollläden, Außenjalousien oder Außenraffstores (DH1705.24)
Gartenhütten und Geräteboxen - DH1705.24
Ergänzend zu Artikel 1 Punkt 1.2.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD zählen im
Eigentum des Versicherungsnehmers stehende
- Markisen, Rollläden, Auße [...] mit dem Boden fest verbundene Gartenhütten und
Geräteboxen,
auch zum Wohnungsinhalt am Versicherungsgrundstück und gelten bis zur vereinbarten und auf
der Polizze angeführten Versicherungssumme auf erstes
Raiffeisen Unfall Plus Leistungen (RP1601.24)
Mitreisenden bis zum Verletztenrücktransport
Werden aufgrund eines Unfalles einer versicherten Person weitere Übernachtungen erforderlich,
weil diese aufgrund eines Verletztenrücktransportes im Sinne von Pkt [...] (RP1601.24)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Raiffeisen Plus Leistungen (ABRP) Anwendung.
Gesetzesstellen [...] besteht Versicherungsschutz für maximal 10 Tage ab Verlassen des
Wohnsitzes.
4. Fahrtkosten
Besteht aufgrund des gegenständlichen Versicherungsvertrages Anspruch auf Ersatz der
Fahrtkosten, werden folgende
Prämienbegünstigte Fahrzeuge mit Notbremsassistent (KH1026.18)
- Prämienbegünstigte Fahrzeuge mit Notbremsassistent
KH1026.18
Aufgrund der bekannt gegebenen und tatsächlich eingerichteten Fahrzeugausstattung
„Notbremsassistent“ wird [...] gemäß den Voraussetzungen und Begrenzungen
des § 6 Abs. 1a VersVG (siehe Anlage zu den dem Vertrag zugrunde liegenden AKHB) bewirkt, wird
bestimmt, dass der Bremsassistent im Fahrbetrieb immer aktiviert sein