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Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB2007.1)
3. Als Obliegenheiten, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers von der Verpflichtung zur Leistung bewirkt (§ 6 Abs. 3 VersVG), werden bestimmt,
3.1. [...] en oder gerichtlichen
Verfahrens schriftlich mitzuteilen;
3.2. nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhaltes beizutragen;
3.3. dass der Versicherungsnehmer vor Beginn der Wiederinstandsetzung [...] ng ausbezahlt
und wann verjährt sie? (Fälligkeit der Versicherungsleistung und Verjährung)
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1. Die Versicherungsleistung wird zwei Wochen nach Abschluss der für ihre Feststellung notwendigen
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung AKKB 2007 (AKKB2007)
3. Als Obliegenheiten, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers von der Verpflichtung zur Leistung bewirkt (§ 6 Abs. 3 VersVG), werden bestimmt,
3.1. [...] en oder gerichtlichen
Verfahrens schriftlich mitzuteilen;
3.2. nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhaltes beizutragen;
3.3. dass der Versicherungsnehmer vor Beginn der Wiederinstandsetzung [...] ng ausbezahlt
und wann verjährt sie? (Fälligkeit der Versicherungsleistung und Verjährung)
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1. Die Versicherungsleistung wird zwei Wochen nach Abschluss der für ihre Feststellung notwendigen
Modell U5 für die Familienunfallversicherung (U855) (U855)
6, Pkt. 3 und Art. 12 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversiche-
rung (AUVB99). Die Kapitalabfindung bei Rentenbeginn gilt als "vereinbarte Versicherungssumme".
Artikel 18, Pkt. 3. der allgemeinen [...] 100.000 24.Jahr 370.000
3.Jahr 1,450.000 14.Jahr 1,050.000 25.Jahr 280.000
4.Jahr 1,425.000 15.Jahr 1,000.000
5.Jahr 1,400
Modell U5 (U835-95.1) (U835-95.1)
Pkt. 3 und Art. 12
der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1995.1). Die Kapitalabfindung bei Ren-
tenbeginn gilt als "vereinbarte Versicherungssumme".
Artikel 18, Pkt. 3. der [...] 000 24.Jahr 370.000
3.Jahr 1,450.000 14.Jahr 1,050.000 25.Jahr 280.000
4.Jahr 1,425.000 15.Jahr 1,000.000
5.Jahr 1,400.000
Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung für Leistungen bei bestimmten schweren Krankheiten und bei vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit - 2004 (VBDDZ2004)
Versicherungsfall gilt die durchgeführte Operation. Es gilt eine Wartezeit gem. § 3 von 3 Monaten
als vereinbart.
(3) Krebs
Histologisch nachgewiesener maligner Tumor, der durch unkontrolliertes Wachstum [...] he Fachklinik
oder einen cardiologisch-internistischen Facharzt. Es gilt eine Wartezeit gem. § 3 von 3 Monaten als
vereinbart.
(2) Bypass-Operation der Coronararterien
Klinische Diagnose von Verengung [...] Zuordnung der Erkrankung zur internationalen Tumorklassifikation (TNM). Es gilt eine Wartezeit gem. §
3 von 3 Monaten als vereinbart.
(4) Schlaganfall
Jeglicher Untergang von Hirngewebe, verursacht durch