Suche
Raiffeisen Unfall Plus Leistungen (RP1601.24)
Mitreisenden bis zum Verletztenrücktransport
Werden aufgrund eines Unfalles einer versicherten Person weitere Übernachtungen erforderlich,
weil diese aufgrund eines Verletztenrücktransportes im Sinne von Pkt [...] (RP1601.24)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Raiffeisen Plus Leistungen (ABRP) Anwendung.
Gesetzesstellen [...] besteht Versicherungsschutz für maximal 10 Tage ab Verlassen des
Wohnsitzes.
4. Fahrtkosten
Besteht aufgrund des gegenständlichen Versicherungsvertrages Anspruch auf Ersatz der
Fahrtkosten, werden folgende
Bauherrnhaftpflichtversicherung - prämienfreie Rohbaudeckung (AH1005.15)
prämienfreien Rohbaudeckung gilt die Bauherrnhaftpflichtversicherung abweichend
von der dem Vertrag zugrunde liegenden Klausel AH1000.15, Punkt 1.2. ohne Einschränkung der
Baukostensumme mitversichert.
- [...] versichert bleiben
alle Tätigkeiten, die vom Versicherungsnehmer oder den für ihn handelnden Personen auf Grund
gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften nicht ausgeübt werden dürfen sowie Schäden durch
Verstaubungen
Freischaden-Bonus in BM-Stufe 00 (KH1012.13)
- Freischaden-Bonus - KH1012.13
Dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag liegt ein Freischaden zugrunde.
Für Versicherungsfälle, für die der Versicherer eine Entschädigungsleistung zu seinen Lasten
erbracht [...] 000.-.
- Prämieneinstufung in der Bonusstufe 00 im Zeitpunkt des Schadeneintrittes beim
zugrundeliegenden Kfz-Haftpflichtvertrag.
- Das haftpflichtversicherte Fahrzeug ist ohne besondere Verwendung
Bruchschäden einschließlich Korrosion (LW5806.18)
Leitungen einschließlich
Korrosion - LW5806.18
Abweichend von Artikel 2 Punkt 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für die Leitungswasserversicherung (AWB) sind Bruchschäden an [...] hierfür erforderlichen Nebenarbeiten sind auch
außerhalb des versicherten Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück ohne Rücksicht auf die
Entstehungsursache mitversichert.
Der Kostenersatz für das Erneuern
Unfall-Schmerzensgeld (UN1012.15)
dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB).
Für das Unfall-Schmerzensgeld gilt insbesondere auch Art. 21, Pkt 2.6 der dem Vertrag
zugrundeliegenden AUVB (Vorlage