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Gewerbe - ergänzende Klauseln (ImG002.23)
Betriebe bzw. Betriebsteile desselben Eigentümers, gleich-
gültig, ob sie auf demselben oder auf verschiedenen, aber in der Polizze als Betriebsstellen/
Standorten bezeichneten Grundstücken liegen, sind m
Nebenkosten, gefährlicher Abfall und Problemstoffe (H37.1) (H37.1)
unter der Voraussetzung, daß
ihm die Zwischenlagerung unverzüglich angezeigt wurde.
5. Bei verschiedenen, gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die Haftung
des Versicherers
Nebenkosten, gefährlicher Abfall und Problemstoffe (HH37.1) (HH37.1)
unter der Voraussetzung, daß
ihm die Zwischenlagerung unverzüglich angezeigt wurde.
5. Bei verschiedenen, gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Behandlung beschränkt sich die Haftung
des Versicherers
Deckungspaket (AH815.1) (AH815.1) (AH815.1)
sind im Rahmen des Versi-
cherungsschutzes nur dann und insoweit gedeckt, wenn durch diese Ursachen das statische Gefüge
des Bauwerkes so beeinträchtigt ist, daß die nach den geltenden Normen
Deckungspaket AH815.3 (AH815.3)
sind im Rahmen dieses
Versicherungsschutzes nur dann und insoweit gedeckt, wenn durch diese Ursachen
das statische Gefüge des Bauwerkes so beeinträchtigt ist, dass die nach den geltenden Normen