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AmLand Feuerversicherung 2009 (ALF-09)
deren weitere Umgebung nach Abschluß der brandgefährlichen Tätigkeiten mehrere Stunden lang
wiederholt zu überwachen.
Brandgefährliche Tätigkeiten im Sinn dieser Sicherheitsvorschrift [...] als 15 Jahre
sind, zum NEUWERT, - sonst zum ZEITWERT mitversichert.
10. Waldbrand
Der Waldbestand ist gegen Brand und zündenden Blitzschlag bis zur Höhe der vereinbarten und in der
Polizze [...] entstanden sind, mitversichert.
15. Kaminbrand
In Erweiterung der Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB) sind Schäden durch Kam-
inbrand bis zur Höhe der vereinbarten und in der
Allgemeine Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB2024)
verursachten Rückstau.
15. Schäden durch Holzfäule, Vermorschung oder Schwammbildung.
16. Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz.
17. Schäden durch die unmittelbare oder mittelbare
AmHof-Superschutz Feuerversicherung (AHoSF-02)
deren weitere Umgebung nach Abschluß der brandgefährlichen Tätigkeiten mehrere Stunden lang
wiederholt zu überwachen.
Brandgefährliche Tätigkeiten im Sinn dieser Sicherheitsvorschrift [...] als 15 Jahre sind, zum
NEUWERT, - sonst zum ZEITWERT mitversichert.
13. Waldbrand
Der Waldbestand ist gegen Brand und zündenden Blitzschlag bis zur Höhe der vereinbarten und in der
Polizze [...] auf erstes Risiko mitversichert.
18. Kaminbrand
In Erweiterung der Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB) sind Schäden durch Kam-
inbrand bis zur Höhe der vereinbarten und in der
Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB2024)
Nicht versichert sind, auch nicht als unvermeidliche Folge eines Schadenereignisses
1. Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz;
2. Schäden durch Lawinen oder Lawinenluftdruck, Sturmflut
Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung (AEB2024)
Versicherungsort;
7. Schäden durch Beraubung auf Transportwegen (Botenberaubung);
8. Schäden durch Brand, Explosion oder Austreten von Leitungswasser.
Schäden, die durch die Anwendung von Sprengmitteln bei