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Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS2013)
nach Kriegsende zu zahlen.
(5) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 509/1994)
§ 91. Bei der Gebäudeversicherung muß die im Falle einer nicht rechtzeitigen Zahlung der Prämie nach
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§ 39 zu b
KFZ - Diebstahl aus versperrten Gebäuden (ED1018.21)
Einbruchdiebstahl - Kraftfahrzeuge in Gebäuden - ED1018.21
1. Gefahren und Schäden:
1.1. Diebstahl von Kraftfahrzeugen
Versichert ist der, gemäß Artikel 1 der vereinbarten und auf der Polizze ange [...] Bedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung (AEB), durch einen vollbrachten
Einbruchdiebstahl in Gebäude erfolgte Diebstahl von Kraftfahrzeugen (Schadenereignis).
Versichert sind dabei auch Sachschäden [...] Versicherungsort
Versichert gelten Kraftfahrzeuge aller Art, mit und ohne Kennzeichen
- in versperrten Gebäuden am Versicherungsgrundstück
- im Eigentum des Versicherungsnehmers bzw. dem in häuslicher Gemeinschaft
Allgemeine Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien (AEE2013)
10 Jahre sind
c) Verschleißteile aller Art
d) Dachstuhl samt Eindeckung sowie sämtliche Gebäudebestandteile
3. Solarthermieanlagen
3.1. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten [...] gemäß Art. 1 lit. a-f
c) Verschleißteile aller Art
d) Dachstuhl samt Eindeckung, sämtliche Gebäudebestandteile
4. Kleinwindkraftanlagen
4.1. Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten [...] Remontage von Maschinen oder Einrichtungen
sowie für Durchbruch, Abriss oder Wiederaufbau von Gebäudeteilen oder für das Erweitern von
bestehenden Öffnungen.
d) Luftfrachtkosten
Dies sind Mehrkosten
STURM - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils mit behördlichem Kennzeichen zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsort zum Verkehrswert- St3033.19 (St3033.19)
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger
jeweils mit behördlichem Kennzeichen zum Vollwert in Gebäuden am
Versicherungsort zum Verkehrswert - St3033.19
1. Allgemein
Die in der Polizze als eigene Position [...] n (z.B.
PKW, Kombis, LKW, Anhänger, Arbeitsmaschinen, Bagger, Zugmaschinen, Tieflader sind:
in Gebäuden am Versicherungsort
in ruhendem Zustand
gegen die Gefahren des Art. 1 AStB (Allgemeine Bedingungen
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS2015)
nach Kriegsende zu zahlen.
(5) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 509/1994)
§ 91. Bei der Gebäudeversicherung muß die im Falle einer nicht rechtzeitigen Zahlung der Prämie nach
§ 39 zu bestimmende Za