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Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2013)
lebenden Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten stehen.
1.4. diese Kinder (Punkt 1.3.) bleiben darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit-
versichert, sofern und solange [...] Partnern nichtehelicher Lebensgemeinschaften auch dann, wenn die häusliche Gemeinschaft aufgehoben
ist, sofern die Interessenswahrnehmung im Zusammenhang mit der Lebensgemeinschaft steht;
2.3. Ausein [...] 2. seinen in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten, eingetragenen Partner oder
Lebensgefährten,
1.3. deren minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder
Steuerliche RegelungZusatztext: Absetzbarkeit ohne Nachverst (STLV2014-6)
Die Prämien zu Ihrer Lebensversicherung können Sie als Sonderausgaben im Sinne des § 18 EStG
1988 innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen und Höchstbeträge geltend machen. Die dafür
notwendigen Be
Steuerliche RegelungVariante: 4% VersSt, keine Nachverst., Kapital keine ESt, Rente § 29 (STLV2014-3)
Prämien ist die Versicherungssteuer in der Höhe von 4 % enthalten.
Kapitalleistungen aus dieser Lebensversicherung unterliegen nicht der Lohn- und
Einkommenssteuer. Insbesondere sind Erträge kapitalertrags
Bezugsrecht "Außergewöhnlicher Trost" (GRM002)
allen anderen Produktvarianten:
der namentlich benannte Ehepartner, eingetragene Partner oder Lebensgefährte, falls ein solcher
nicht benannt wurde oder dieser vorverstorben ist:
die namentlich benannten
Allgemeine und ergänzende allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB2005.12)
ungsnehmers, seines mitversicherten Ehegatten oder Lebensgefährten; diese Kinder bleiben
darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, sofern und solange
sie über keinen [...] ungsnehmers, seines mitversicherten Ehegatten oder Lebensgefährten; diese Kinder bleiben
darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, sofern und solange
sie über keinen [...] verpflichtungen des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen
Lebens mit Ausnahme der Gefahr einer betrieblichen, beruflichen oder gewerbsmäßigen Tätigkeit,
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