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Allgemeine Versicherungs-Bedingungen für den gewerblichen Güter-Kraftverkehr nach CMR (CMR2006)
bestehenden
Pflichtversicherung bleibt es bei den Bestimmungen des § 158 c VersVG. Dem Versicherer
steht jedoch ein Regressrecht gegenüber jeden Schadenverursacher zu,
3.1.2. aus Schäden, die der Versi
Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB2013) (AFBUB2013)
genannten Ereignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im
Zusammenhang steht, obliegt dem Versicherungsnehmer.
Artikel 4 - Betriebsunterbrechung
1. Als Betriebsunterbrechung [...] Behebung des Sachschaden nicht
rechtzeitig vorsorgt oder ihm dafür nicht genügend Kapital zur Verfügung steht;
2.2.6. dadurch, dass bei zusammengehörigen Einzelsachen unbeschädigt gebliebene
Einzelsachen im
Bedingungen für die Risikozusatzversicherung - 2019 (VBRISZ2019)
g innerhalb von 3 Jahren ab Fälligkeit
der Leistung geltend machen. Danach tritt Verjährung ein. Steht der Anspruch einem anderen zu,
so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem sein Recht auf die
Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (ABG2024)
genannten Ereignissen
oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht.
Artikel 3 - Versicherte Sachen und Kosten
1. Versicherte Sachen
Versichert sind die in der Polizze
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten (AEVB2013)
unter Pkt. 1.3 und 1.4
angeführten Ereignissen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht. Ist der
Versicherungsnehmer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (BGBl. 140/79), so [...] einem der Vertragsteile schriftlich gekündigt worden
ist. Für die Erklärung der Ablaufkündigung steht die gesamte Vertragslaufzeit, unter Beachtung der
zuvor bestimmten frist von drei Monaten, zur Verfügung