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Indexvereinbarung (UN1027.16)
UNFALL - Indexvereinbarung - UN1027.16
1. Die Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage ist auf Basis des vereinbarten
und auf der Polizze angeführten Verbraucherpreisindex 1986, der von de
Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Garantie Ertrag 168 PLUS (Indexgebundene Lebensversicherung mit Kapitalgarantie bei Ablauf gegen Einmalprämie) - 2008.1 (VBGEP2008.1)
er: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der
Haftpflichtversicherung für Elektrofahrräder (E-Bikes) ohne behördliche Kennzeichen (KH1002.23)
ten
Ergänzend zu Artikel 9 AKHB wird folgende Obliegenheit vor Eintritt des Versicherungsfalles,
deren schuldhafte Verletzung die Freiheit des Versicherers von der Verpflichtung zur Leistung
nach Maßgabe
Allgemeine Versicherungsbedingungen für Best Invest 125PLUS (Indexgebundene Lebensversicherung mit Kapitalgarantie und Mindestverzinsung bei Ablauf gegen Einmalprämie) - 2007 (VBBIP2007)
er: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der
Versicherungsbedingungen für die indexgebundene Er- und Ablebensversicherung gegen Einmalprämie (Anleihe "GDF12") - 2007 (VBINDERAB2007)
er: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der