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Einbruchmelde- bzw. Einbruchalarmanlage (E70) (E70)
EINBRUCH E70
EINBRUCHALARM- BZW. EINBRUCHMELDEANLAGE
Gemäß Art. 3 der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicheru
Öffnung von Behältnissen mittels Original- oder Duplikatschlüssel bei Sicherung durch ausreichende Beleuchtung und Doppelsperre (E54) (E54)
Behältnisse (Geldschränke, Mauersafes) mit den Origi-
nal- oder Duplikatschlüsseln geöffnet werden, in deren Besitz sich der Täter durch Raub außerhalb
der Versicherungsräumlichkeit oder durch Einbruc
Unterversicherungsverzicht für Gebäude in Landwirtschaft neu (F811a.1) (F811a.1)
FEUER, STURM F811a.1
UNTERVERSICHERUNGSVERZICHT
DIE OBERÖSTERREICHISCHE VERZICHTET im Schadenfall für ihren Vertrag AUF DEN
E154 (E154)
Behältnisse (Geldschränke, Mauersafes) mit den
Original- oder Duplikatschlüsseln geöffnet werden, in deren Besitz sich der Täter durch Raub außer-
halb der Versicherungsräumlichkeit oder durch Einbr
Zug- und selbstfahrende Arbeitsmaschinen zum Wiederbeschaffungswert (Fe2010.13)
FEUER - Zug- und selbstfahrende Arbeitsmaschinen zum Wiederbeschaffungs-
wert - Fe2010.13
Die versicherten Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind im ruhenden und
fahrenden Zustand inn