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Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (St5101.22)
sofern sie im
Zusammenhang mit Neu-, Zu-, Umbau-, oder Reparaturarbeiten am versicherten Gebäude und
Gebäudebestandteilen entstehen (auch bei Vorhandensein von Provisorien).
2.3. Schäden durch Auftauarbeiten [...] über Dachrinnen, Dachablaufrohre oder durch ordnungsgemäß
verschlossene Fenster in die versicherten Gebäude eingedrungen sind.
Die Entschädigung ist mit der vereinbarten und auf der Polizze angeführten V [...] t oder andere mittelbare Schäden.
3. Versicherte Sachen
Als versicherte Baubestandteile und Gebäudezubehör gelten ausschließlich folgende Sachen:
Malerei, Tapeten, Innenputz, Bodenbeläge, Wand- und D
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (St5101.23)
sofern sie im
Zusammenhang mit Neu-, Zu-, Umbau-, oder Reparaturarbeiten am versicherten Gebäude und
Gebäudebestandteilen entstehen (auch bei Vorhandensein von Provisorien).
2.3. Schäden durch Auftauarbeiten [...] über Dachrinnen, Dachablaufrohre oder durch ordnungsgemäß
verschlossene Fenster in die versicherten Gebäude eingedrungen sind.
Die Entschädigung ist mit der vereinbarten und auf der Polizze angeführten V [...] t oder andere mittelbare Schäden.
3. Versicherte Sachen
Als versicherte Baubestandteile und Gebäudezubehör gelten ausschließlich folgende Sachen:
Malerei, Tapeten, Innenputz, Bodenbeläge, Wand- und D
Witterungsniederschläge Inhalt (St3014.19)
sofern sie im2.
Zusammenhang mit Neu-, Zu-, Umbau- oder Reparaturarbeiten am versicherten Gebäude
und Gebäudebestandteilen entstehen (auch bei Vorhandensein von Provisorien).
Schäden durch Auftauarbeiten und [...] über Dachrinnen, Dachablaufrohre oder durch
ordnungsgemäß verschlossene Fenster in die versicherten Gebäude eingedrungen sind.
Die Entschädigung ist mit der vereinbarten und auf der Polizze ausgewiesenen [...] Remontage von Maschinen oder Einrichtungen sowie für Durchbruch, Abriss oder
Wiederaufbau von Gebäudeteilen.
ABBRUCH- und AUFRÄUMKOSTEN, das sind Kosten für Tätigkeiten am Versicherungsort und
soweit sie
Raiffeisen Plus Leistungen Wohnen (RP1401.20)
wenn der Versicherungsfall
1. verursacht ist durch mangelhafte Wartung der Gebäudeinstallationen oder anderer
Gebäudeteile und der Mangel am versicherten Wohnhaus bzw. an der versicherten Wohnung
bereits [...] bereits vor Vertragsbeginn bestanden hat oder erkennbar hätte sein müssen;
2. an Gebäudeinstallationen oder anderen Gebäudeteilen auftritt und diese nicht alleiniges
Eigentum des Versicherungsnehmers sind, [...] n an den versicherten Sachen zu vermeiden,
insbesondere auch dann, wenn aus objektiver Sicht Gebäudeschäden durch am Dach
angesammelte Schneelasten zu befürchten sind.
Artikel 3: Versicherungsfall
Ve
Besondere Bedingungen für die Raiffeisen-Plus-Leistungen (RPL2016)
Wartung der Gebäudeinstallationen oder anderer
Gebäudeteile und der Mangel am versicherten Wohnhaus / Wohnung bereits vor Vertragsbeginn
bestanden hat oder erkennbar war;
2. an Gebäudeinstallationen oder anderen [...] n an den versicherten Sachen zu vermeiden,
insbesondere auch dann, wenn aus objektiver Sicht Gebäudeschäden durch am Dach
angesammelte Schneelasten zu befürchten sind.
Artikel 3: Versicherungsfall
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2.8. Schneeabräumkosten
Der Versicherungsschutz für das Abräumen der versicherten Gebäude von Schnee
beginnt abweichend vom ursprünglich vereinbarten Versicherungsbeginn (Artikel 4
der dem