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Unfall-Schmerzensgeld (UN1012.15)
dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB).
Für das Unfall-Schmerzensgeld gilt insbesondere auch Art. 21, Pkt 2.6 der dem Vertrag
zugrundeliegenden AUVB (Vorlage
Markisen, Rollläden, Außenjalousien oder Außenraffstores (DH1705.24)
Gartenhütten und Geräteboxen - DH1705.24
Ergänzend zu Artikel 1 Punkt 1.2.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD zählen im
Eigentum des Versicherungsnehmers stehende
- Markisen, Rollläden, Auße [...] mit dem Boden fest verbundene Gartenhütten und
Geräteboxen,
auch zum Wohnungsinhalt am Versicherungsgrundstück und gelten bis zur vereinbarten und auf
der Polizze angeführten Versicherungssumme auf erstes
Prämienbegünstigte Fahrzeuge mit Notbremsassistent (KH1026.18)
- Prämienbegünstigte Fahrzeuge mit Notbremsassistent
KH1026.18
Aufgrund der bekannt gegebenen und tatsächlich eingerichteten Fahrzeugausstattung
„Notbremsassistent“ wird [...] gemäß den Voraussetzungen und Begrenzungen
des § 6 Abs. 1a VersVG (siehe Anlage zu den dem Vertrag zugrunde liegenden AKHB) bewirkt, wird
bestimmt, dass der Bremsassistent im Fahrbetrieb immer aktiviert sein
Freischaden-Bonus Bündelvorteil der Raiffeisen-Plus-Leistungen-Kfz (KH2010.15)
-Plus-Leistungen-KFZ - KH2010.15
Dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag liegt ein Freischaden zugrunde.
Für Versicherungsfälle, für die der Versicherer eine Entschädigungsleistung zu seinen Lasten
erbracht [...] aufrechten Raiffeisen-Plus-Leistungen-Kfz
.
- Prämieneinstufung in der Bonusstufe 00 bis 05 beim zugrundeliegenden Kfz-Haftpflichtvertrag.
- Das haftpflichtversicherte Fahrzeug ist ohne besondere Verwendung
Keine Sorgen-Schutzengel Gewerbe - KS3001.19 (KS3001.19)
vereinbarten Versicherungsbeginn (nach Art. 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden
ABKSS) nach einer Wartefrist von zwei Wochen.
Ist aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse und eines drohenden Sch [...] (KS3001.19)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS)
Anwendung. Gesetzesstellen [...] und Versicherungsleistungen gemäß Art. 6 Pkt. 3 der Bedarf der
versicherten Person an diesen Leistungen aufgrund eines dort angeführten Ereignisses.
Artikel 4
Versicherte Personen/Ausübung der Rechte aus