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Sicher auf der Piste: 10 goldene Regeln
Skifahren zählt ungebrochen zu den beliebtesten Sportarten der Österreicher. Rund 3,2 Millionen Personen lassen sich zumindest ab und zu das Pistenvergnügen nicht entgehen. Etwa die Hälfte davon ist in [...] unbedingt die Fahrtechnik auffrischen. Besuchen Sie einen Skikurs oder noch besser Einzelstunden nehmen. #3 – Beim Material nicht sparen Nicht nur für professionelle Rennläufer auch für den begeisterten Amateur [...] Können passt. #4 – Helm ist Pflicht Der Helm sollte eigentlich selbstverständlich sein. Für Kinder unter 15 Jahren ist er ohnehin Pflicht. #5 – Vorsicht bei eisigen Verhältnissen Knallhart gefrorene Pisten sind
Versicherungsbedingungen für die Pflegeretnezusatzversicherung - 2013 (VBPRZ2013)
gewahrt bleibt. Die Unfähigkeit,
ins Badezimmer zu gelangen, gilt nicht als Hilfebedarf.
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f) Verrichten der Notdurft
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die
[...] andauert.
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§ 3 Umfang und Einschränkungen des Versicherungsschutzes
(1) Der Versicherungsschutz besteht - abgesehen von den nachfolgenden Einschränkungen in den Absätzen
3 und 4 - weltweit und [...] Versicherers im Versicherungsfalles
§ 2 Definition und Bewertung von Pflegebedürftigkeit und Demenz
§ 3 Umfang und Einschränkungen des Versicherungsschutzes
§ 4 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
Versicherungsbedingungen für die Pflegerentenversicherung - 2012.1 (VBPR2012.1)
gewahrt bleibt. Die Unfähigkeit, ins
Badezimmer zu gelangen, gilt nicht als Hilfebedarf.
- 3 -
3
f) Verrichten der Notdurft
Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die
[...] Versicherers im Versicherungsfall
§ 2 Definition und Bewertung von Pflegebedürftigkeit und Demenz
§ 3 Pflichten des Versicherungsnehmers
§ 4 Umfang des Versicherungsschutzes
§ 5 Beginn des Vers [...] und Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung
§ 14 Vinkulierung, Verpfändung und Abtretung
§ 15 Erklärungen
§ 16 Bezugsberechtigung
§ 17 Verjährung
§ 18 Vertragsgrundlagen
§ 19 Anwendbares
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Erlebens-, Ablebens- und bestimmten schweren Krankheitsfall - 1995 (VBKS95)
Operation.
Zum Beginn Ihres Versicherungssschutzes beachten Sie auch § 2 Abs (3) dieser Versicherungsbedingun-
gen.
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(3) Krebs
Bösartiger Tumor mit unkontrolliertem invasiven Wachstum und der [...] Jahresprämie bzw. einmalige Prämie.
(3) Der Versicherungsschutz für den Versicherungsfall der schweren Krankheit Herzinfarkt, Bypass-
Operation am Herzen und Krebs beginnt 3 Monate nach dem in Absatz (1) bestimmten [...] Sklerose wird geboten,
wenn die Krankheit erstmals nach Ablauf von 3 Monaten nach dem in Absatz (1) bestimmten Zeitpunkt
auftritt.
§ 3 Wie berechnet sich Ihre Prämie?
Die Prämie richtet sich nach dem
3-fach-Schutz für Berufs- u. Freizeitunfälle ab 11% Dauerinvalidität (U902.11)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U902.11
3-fach-Schutz für Berufs- und Freizeitunfälle ab 11% Dauerinvalidität
1. Die in der Versicherungspolizze angegebenen tarifmäßigen [...] I 10 I - I - I
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