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Witterungsniederschläge Gebäude (St3013.19)
Dachluken oder Türen.
Schäden durch Eindringen von Regen-, Schnee- und Schmelzwasser, sofern sie im2.
Zusammenhang mit Neu-, Zu-, Umbau- oder Reparaturarbeiten am versicherten Gebäude
und Gebäudebestandteilen
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (St5101.22)
oder Türen.
2.2. Schäden durch Eindringen von Regen-, Schnee- und Schmelzwasser, sofern sie im
Zusammenhang mit Neu-, Zu-, Umbau-, oder Reparaturarbeiten am versicherten Gebäude und
Gebäudebestandteilen
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (St5101.23)
oder Türen.
2.2. Schäden durch Eindringen von Regen-, Schnee- und Schmelzwasser, sofern sie im
Zusammenhang mit Neu-, Zu-, Umbau-, oder Reparaturarbeiten am versicherten Gebäude und
Gebäudebestandteilen
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Gebäude, Inhalt (St3004.22)
Gewässer, auch durch Auf- und Rückstau infolge von
Querschnittsverengung, Eisversatz, Erdrutsch, Hangrutsch, Verklausungen, Bruch von Talsperren
oder Ausuferungen infolge der Beseitigung von Strömungshi [...] ruck
Lawinen im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind Eis- und oder Schneemassen, die von
Berghängen in einer von der Geländeform vorgegebenen Sturzbahn selbständig abgleiten und der
dabei entstehende
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Gebäude (St3003.21)
Gewässer, auch
durch Auf- und Rückstau infolge von Querschnittsverengung, Eisversatz, Erdrutsch, Hangrutsch,
Verklausungen, Bruch von Talsperren oder Ausuferungen infolge der Beseitigung von
Strömungshi [...] ruck
Lawinen im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind Eis- und oder Schneemassen, die von
Berghängen in einer von der Geländeform vorgegebenen Sturzbahn selbständig abgleiten und der
dabei entstehende