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Unterversicherungsverzicht für Gebäude in Landwirtschaft neu (F811a.1) (F811a.1)
dem Versicherer schriftlich bekanntgegeben und in die Versicherung ein-
bezogen.
4. Bei Vorliegen einer Mitversicherung besteht Textgleichheit zwischen den Versicherungsverträgen.
Bei Wegfall
Gewerbe/Gemeinde Gebäude Variante D (LW3019.19)
und Ableitungen
Bei Rohrbruchschäden im Gebäude gemäß Art. 1 Pkt. 2.2. der dem Vertrag zugrunde liegenden
AWB werden in Erweiterung des Art. 8 Pkt. 8.2. AWB die Kosten für den Austausch eines
Rohrstückes [...] KLIMA- UND
SPRINKLERANLAGE
In Abänderung des Art. 2 Pkt. 6., 8. und 9. der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB gelten als
mitversichert:
5.1. Fußboden- oder Wandheizung:
Bruchschäden sowie Bruchschäden
EINBRUCHDIEBSTAHL – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als Handelswaren zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsort zum Wiederbeschaffungswert – ED3034.19 (ED3034.19)
Anhänger als Handelswaren am
Versicherungsort im Gebäude ist gemäß Art 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen
Bedingung ED3022, den Waren und Vorräten zugehörig und deren Versicherungswert in der [...] Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung, wird
höchstens dieser niedrigere Wert ersetzt.
2. Obliegenheiten
2.1. In Ergänzung zu Art. 5 Pkt. 1. AEB ist der Versicherungsnehmer zusätzlich verpflichtet
Besondere Bedingungen für die Raiffeisen-Plus-Leistungen (RPL2016)
Allgemeiner Teil
Auf diese Versicherungssparte finden die Bestimmungen der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Raiffeisen-Plus-Leistungen (ABRP) Anwendung.
Besonderer Teil
[...] Artikel 3 Pkt. 2.
2. Alle versicherten Personen sind jeweils für sich für die Erfüllung sämtlicher Obliegenheiten, der
Schadenminderungs- und Rettungspflicht verantwortlich.
3. Die Ausübung und Geltendmachung [...] abweichend vom ursprünglich vereinbarten Versicherungsbeginn (Artikel 4
der dem Vertrag zugrunde liegenden ABKSS) nach einer Karenzfrist von 3 Wochen.
Tritt ein Notfall auf, organisiert die Notfallzentrale
EINBRUCHDIEBSTAHL – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als Handelswaren auf erstes Risiko in Gebäuden am Versicherungsort zum Wiederbeschaffungswert – ED3035.19 (ED3035.19)
Anhänger als Handelswaren am
Versicherungsort im Gebäude ist gemäß Art 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen
Bedingung ED3022, den Waren und Vorräten zugehörig und deren Versicherungswert in der [...] Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung, wird
höchstens dieser niedrigere Wert ersetzt.
2. Obliegenheiten
2.1. In Ergänzung zu Art. 5 Pkt. 1. AEB ist der Versicherungsnehmer zusätzlich verpflichtet