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Erg.Bed.für die Landwirtschaft-plus-Versicherung (LP-98) (LP-98)
ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN DER OBERÖSTERREICHISCHEN LP-98
VERSICHERUNG AG FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT-PLUS-
VERSICHERUNG
(für die Sparten Feuer, Sturm, Leitungswasser, Haushalt
Schaukästen, Automaten (E71) (E71)
EINBRUCH E71
SCHAUKÄSTEN, AUTOMATEN
Im Rahmen der Versicherungssumme ist die Beschädigung und die Wegnahme des Behäl
Überlassung von Reittieren an betriebsfremde Personen (AH333) (AH333)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH333
ÜBERLASSUNG VON REITTIEREN AN BETRIEBSFREMDE PERSONEN
Versicherungsschutz besteht auch für Schadenersatzansprüc
Vermurung (EC001)
Vermurung EC001
In Ergänzung der AECB Art. 1 gelten Schäden durch Vermurung mitversichert
Vermurung entsteht durch eine Massenbewegung
Subunternehmer (AH404) (AH404)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Subunternehmer - AH404
Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen der vom
Versicherungsnehmer beauftragten Subunternehmer in dieser Eigenscha