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Motorisch angetriebene Flugmodelle bis 5 kg (DH1603.16)
3 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) dar. Deren Verletzung führt gemäß den
Voraussetzungen und Begrenzungen des § 6 Abs. 1, 1a und 2 VersVG (siehe
STURM - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger mit und ohne behördliches Kennzeichen in Gebäuden am Versicherungsgrundstück zum Verkehrswert auf erstes Risiko (St3027.22)
der dem Vertrag zugrunde liegenden
Besonderen Bedigung St3016 der Betriebseinrichtung zugehörig und deren Versicherungswert in
der Versicherungssumme für kaufm. techn. Betriebseinrichtung berücksichtigt.
Verbesserte Gliedertaxe für Berufsmusiker (UN1062.16)
UNFALL - Verbesserte Gliedertaxe für Berufsmusiker - UN1062.16
In teilweiser Erweiterung des Artikel 7, Pkt. 3.2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung
EINBRUCHDIEBSTAHL - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger mit und ohne behördlichem Kennzeichen zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsort zum Verkehrswert (ED3026.22)
dem Vertrag zugrunde liegenden
Besonderen Bedingung ED3022, der Betriebseinrichtung zugehörig und deren Versicherungswert
in der Versicherungssumme für kaufm. techn. Betriebseinrichtung berücksichtigt.
EINBRUCHDIEBSTAHL - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger mit und ohne beh. Kennzeichen auf 1. Risiko in Gebäuden am Versicherungsort zum Verkehrsw. - ED3027.22 (ED3027.22)
dem Vertrag zugrunde liegenden
Besonderen Bedingung ED3022, der Betriebseinrichtung zugehörig und deren Versicherungswert
in der Versicherungssumme für kaufm. techn. Betriebseinrichtung berücksichtigt.