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Streichgarn- (Vigogne-) und Schafwoll-Spinnereien (F39) (F39)
muß
in Eisenblechgefäßen oder in hölzernen, mit Blech gefütterten Kisten aufbewahrt werden.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Bergungskosten (MB67-03)
Erstes Risiko steht für diese Kosten in einer Versicherungsperiode
einmal zur Verfügung.
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Überspannungsableiter für E-Geräte (DH1107.15)
Leistungsfreiheit wegen Verletzung der vorvertraglichen
Anzeigepflicht bleibt davon unberührt.
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Keine Einlagerung von Heu und Stroh (Fe2847.16)
Bedingung entfällt dann der eingeräumte Nachlass von 5 % für die
folgenden Prämienfälligkeiten.
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Schadenersatzbeitrag (30% der Jahresbruttoprämie) (KH1034.13)
entsprechenden Leistung des Versicherers
innerhalb von14 Tagen nach Zahlungsaufforderung fällig.
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