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Überlassung von Reittieren an betriebsfremde Personen (AH2434.16)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Überlassung von Reittieren an betriebsfremde
Personen - AH2434.16
Versicherungsschutz besteht auch für Schadenersatzverpflichtungen aus der Überlassung von
Reittieren an bet
E162 (E162)
EINBRUCH E162
BERAUBUNG VON KUNDEN INNERHALB DER VERSICHERUNGS-
RÄUMLICHKEITEN
Soferne hiefür keine andere Versich
Beraubung von Kunden innerhalb der Versicherungsräumlichkeiten (E62) (E62)
EINBRUCH E62
BERAUBUNG VON KUNDEN INNERHALB DER VERSICHERUNGS-
RÄUMLICHKEITEN
Soferne hiefür keine andere Versich
Vandalismusschäden (ED1065.15)
EINBRUCH - Vandalismusschäden - ED1065.15
Versicherungsschutz besteht auch, wenn der Täter versicherte Sachen vorsätzlich zer-
stört oder beschädigt, nachdem er gemäß Artikel 2 Punkt 1 und 2 der All
Tierhaltung/Schäden an Fluren und Kulturen (AH807)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT
AH807
TIERHALTUNG/SCHÄDEN AN FLUREN ODER KULTUREN
Abweichend von Abschnitt B 5.1.1 besteht Versicherungsschutz ausschließlich für Kleinvieh, das für
den Eigenbedar